Nach Einreichung von Einkommensteuererklärung über WISO Sparbuch - Rückfrage Finanzamt

  • Moin zusammen,


    ich nutzte dieses Jahr das erste Mal WISO Steuersparbuch um meine Einkommenssteuer sowie die Unterlagen zur Photovoltaikanlage einzureichen.

    Einige Wochen nach Versenden der Erklärung fordert das Finanzamt nun einige Belege an Nachweis Werbungskosten, Handwerkerleistungen aber auch


    1. Die Abschreibungstabelle für die in den Vorjahren angeschafften Arbeitsmittel


    2. Anlageverzeichnis für die PV Anlage


    Zu 1. verstehe ich nicht genau was hier mit Abschreibungstabelle gemeint ist da in WISO die Daten z.B. aus 2020 in einer Tabelle "Beruflich genutzte Gegenstände - selbst ermittelte Beträge" aufgeführt ist und aus den Jahren 2018 und 2019 die Daten zumindest unter "Beruflich genutzte Geräte und Einrichtungsgegenstände" enthalten sind. Auch auf dem Sendungsprotokoll sind alle Beträge, Gegenstände und das Datum enthalten und da ich nix anderes in WISO Richtung Abschreibungstabelle gefunden habe meine Frage an euch


    Zu 2. auch nach diversen Google Sessions bin ich nicht schlauer was damit gemeint ist und ob / wo das in WISO zu finden ist - ausser das es vermutlich etwas mit der AfA zutun hat?


    Ach ja das ganze könnte sicher auch von der Sachbearbeiterin geklärt werden, wobei ich nicht weiß ob diese mir sagen kann wo ich die entsprechenden Punkte in WISO finde, allerdings scheint die Dame sehr busy zu sein weshalb ich sie telefonisch null erreiche.


    Für einen Tipp wo ich die genannten Punkte in WISO finden kann wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße

    D.Lange

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Nach Einreichung von Einkommenssteuererklärug über WISO Sparbuch - Rückfrage Finanzamt“ zu „Nach Einreichung von Einkommenssteuererklärung über WISO Sparbuch - Rückfrage Finanzamt“ geändert.
  • Ich bin dem WISO Programm gefolgt das einen durch die EÜR etc. für PV Anlagen führt (siehe Screenshot). Auf deinem Screenshot sieht es so aus als hättest du das alles selber angelegt und nicht die WISO Assistenz für PV Anlagen genutzt?


    EÜR und AfA hab ich alles eingereicht. Deshalb meine Verwirrung was Sie mit Anlageverzeichnis meinen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Nach Einreichung von Einkommenssteuererklärung über WISO Sparbuch - Rückfrage Finanzamt“ zu „Nach Einreichung von Einkommensteuererklärung über WISO Sparbuch - Rückfrage Finanzamt“ geändert.
  • 1. Die Abschreibungstabelle für die in den Vorjahren angeschafften Arbeitsmittel

    Diese Teile auch enthalten? (es sei denn dass schon alles abgeschrieben ist)

    Belege an Nachweis Werbungskosten, Handwerkerleistunge

    Rechnungen, Quittungen?

    Die Rechnungen etc. habe ich alle - das passt.. es geht nur um die geforderte "Abschreibungstabelle" der vergangenen Jahre die mir Kopfzerbrechen macht...

    Die angeschafften Arbeitsmittel habe ich, durch die aktuellen Steuermaßnahmen, dieses Jahr komplett abgesetzt. Alle Arbeitsmittel sind in der Steuererklärung mit Jahr der Anschaffung, Kosten und % Betriebliche Nutzung angegeben...

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde bei solchen Fragen dann aber auch die genauen Formulierungen des FA nennen und nicht eigene Formulierungen/Deutungen wählen.


    Vielleicht meint man ja u.a. einfach nur das:


    Etwaige Beträge müssen ja für das FA auch nachvollziehbar sein, was hier anscheinend nicht gegeben ist. Und Rechnungen sowie Zahlungsbelege zu Aufwendungen i.S. § 35a EStG werden auch oft und gerne angefordert. Und auf jeden Fall dann, wenn eh etwas fehlt. Und bei PC etc. schaut man sich auch gerne einmal eine etwaige private Mitveranlassung bzw. Mitnutzung sowie deren Abgrenzung an.

  • Die genauen Formulierungen habe ich unter 1 und 2 genannt!

    Die Rechnungen zur PV liegen dem FA auch bereits vor (musste ich für Steuerrückerstattung bereits einreichen). Das zu den anderen Sachen die Belege angefordert werden ist ja okay - hab ich kein Problem mit und ist bereits alles beiseite gelegt. Für mich ging es ausschließlich um die oben genannten Formulierungen 1 und 2. Scheinbar gibt es dazu aber keine konkrete Aussage weshalb ich dann wohl nur mit stündlichen Kontaktversuchen zum FA weiterkomme.

    • Offizieller Beitrag

    Scheinbar gibt es dazu aber keine konkrete Aussage ... .

    Von mir schon, siehe Screenshots. ;)


    Und Nachsenden lässt sich das doch alles wunderbar über die entsprechende Softwarefunktion. :)

  • Scheinbar gibt es dazu aber keine konkrete Aussage ... .

    Von mir schon, siehe Screenshots. ;)


    Und Nachsenden lässt sich das doch alles wunderbar über die entsprechende Softwarefunktion. :)

    Du schreibst ja "Vielleicht meint man ja u.a. einfach nur das:" ..wie gesagt werde versuchen da jemanden zu erreichen denn selbst wenn ich die von dir gezeigten Sachen nachschicke ist ja immer noch nicht klar ob Sie genau das meinten. Darauf habe ich mein "Scheinbar gibt es dazu aber keine konkrete Aussage.." bezogen.


    Bin auf jeden Fall dankbar für eure Tipps und Infos - werde das dann ins Gespräch mit dem FA einbringen.

    • Offizieller Beitrag

    ... weshalb ich dann wohl nur mit stündlichen Kontaktversuchen zum FA weiterkomme.

    Das probierst Du dann aber hoffentlich über die Zentrale des FA, denn die Mitarbeiter haben nicht nur Gleitzeit, sondern etliche auch Teilzeit. Und die Teilzeit kann nun wirklich ganz individuell geregelt sein. Über die Zentrale solltest Du aber immer einen Ansprechpartner finden.