Umsatzsteuererklärung 2021 - Voranmeldungen importieren

  • Hallo,


    möglicherweise stehe ich auch gerade auf dem Schlauch. Ich möchte meine erste USt-Erklärung erstellen. 2021 habe ich im 2. HJ eine PV-Anlage in Betrieb genommen und dafür auch auch zwei USt-Voranmeldungen erstellt. Genau genommen eine Nullmeldung für Q3 und eine erste Voranmeldung für Q4. Vorsteuer-(überhang) von der Anlagenanschaffung wurde auch schon erstattet.


    Nun möchte ich die USt-Erklärung für 2021 erstellen, finde nur leider keinen Weg, die UST-Voranmeldungen, in denen ja bereits alle Daten erfasst sind, als Grundlage zu importieren. Oder habe ich da gerade einen Denkfehler? :/

    • Offizieller Beitrag

    Nun möchte ich die USt-Erklärung für 2021 erstellen, finde nur leider keinen Weg, die UST-Voranmeldungen, in denen ja bereits alle Daten erfasst sind, als Grundlage zu importieren. Oder habe ich da gerade einen Denkfehler? :/

    Nein, da hast Du keinen Denkfehler. Was sollte da auch groß importiert werden. Die paar Beträge sind, ggf. mit Copy&Paste, schnell übertragen.


    Und ansonsten fragt Dich das ESt-Modul bei der programmunterstützten Erstellung der vereinfachten EÜR nach bereits abgegebenen USt-VAs.

  • Und ansonsten fragt Dich das ESt-Modul bei der programmunterstützten Erstellung der vereinfachten EÜR nach bereits abgegebenen USt-VAs.


    Die wollte ich gar nicht nutzen, da die Anlage nach Möglichkeit als Liebhaberei laufen sollte. Klar geht Copy&Paste, ist aber auch immer fehleranfällig, und ein Import der VAs wäre ja naheliegend, Daher konnte ich irgendwie nicht glauben, dass es da keine Möglichkeit gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Die wollte ich gar nicht nutzen, da die Anlage nach Möglichkeit als Liebhaberei laufen sollte.

    Wenn Du da aber die Liebhaberei bestätigst, dann wird die bisherige EÜR automatisch zu einer Anlage für die USt-Erklärung. Denn das FA benötigt für die USt-Erklärung natürlich auch deren Berechnungsgrundlagen.


    Das haben wir im Forum aber auch schon erklärt und sollte sich über die erweiterte Forumssuche finden lassen. Ebenso erläutert die Programmführung das entsprechend. Einfach mal etwas intensiver mit dem Programm und seinen Möglichkeiten befassen.

  • Die wollte ich gar nicht nutzen, da die Anlage nach Möglichkeit als Liebhaberei laufen sollte.

    Wenn Du da aber die Liebhaberei bestätigst, dann wird die bisherige EÜR automatisch zu einer Anlage für die USt-Erklärung. Denn das FA benötigt für die USt-Erklärung natürlich auch deren Berechnungsgrundlagen.


    Das haben wir im Forum aber auch schon erklärt und sollte sich über die erweiterte Forumssuche finden lassen. Ebenso erläutert die Programmführung das entsprechend. Einfach mal etwas intensiver mit dem Programm und seinen Möglichkeiten befassen.


    Ich hatte durchaus gesucht und den Hinweis gefunden, dass man bei Verwendung des "Liebhabereiformblatts" (Möglich ab 2021 für Anlagen unter 10kWp) laut Support auf die EUR verzichten kann.



    Daher war mein Ansatz:


    - ganz normale ESt-Erklärung ohne PV

    - USt-Voranmeldungen

    - USt - Erklärung


    USt-relevant sind dann ja nur


    - Anschaffungskosten

    - Einspeisungsvergutung

    - kalkulatorische Kosten Eigenverbrauch


    Der Weg über EÜR aus der ESt-Erklärung heraus war meiner Meinung nach nur früher notwendig. Eine USt-Erklärung ist nach meiner Erfahrung im "normalen" Geschäftsleben ja auch nur eine Aufstellung der geltend gemachten Vorsteuer und der Berechneten USt und ist unabhängig von EÜR, GuV, Bilanz oder sonstigen Gewinnermittlungen.


    Meine Anfrage war daher auch ehr allgemein gemeint, nicht unbedingt zwingend auf PV-Analgen bezogen - eben weil ich die EÜR davon unabhängig sehe.