Private Veräußerung Immobilie Mischnutzung

  • Guten Abend,

    ich habe folgende Problemstellung für einen Bekannten für welchen ich die Steuererklärung 2020 machen soll.

    Er hat eine Immobilie gekauft und einige Jahre (03.07.2014 - 31.12.2018) darin gelebt, dann wurde es ein Jahr (01.01.2019 - 31.12.2019) vermietet und stand darauf einige Zeit leer bis es dann zurück zur Bank ging (15.07.2020).

    Bei der Veräußerung sind nach allen Kosten usw. Betrag X übrig geblieben, welchen er nun Versteuern muss.


    Ich finde die Eingabemaske hierfür nicht wirklich brauchbar - oder ich mache eben etwas falsch.

    Wie kann ich diese Situation entsprechend in der Steuersparbuch Software angeben?

    Nutzung war ja von 2018 bis 2020 nur Teilweise zur eigenen Wohnzwecken. Jedoch kann ich in dieser Eingabemaske das Bis Datum nicht anpassen:



    Ebenfalls habe ich keine genauen Daten erhalten bezüglich Anschaffungskosten usw.

    Ich habe lediglich das Schreiben von Notar erhalten, welches die einzelnen Positionen wie Ablösung des Darlehens, Notarkosten (welche direkt abgezogen wurden) und Auszahlung des Restkaufpreises.


    Es müsste daher ausreichen den Restbetrag einfach bei dem Veräußerungspreis anzugeben und diesen zu versteuern?

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Veräußerung sind nach allen Kosten usw. Betrag X übrig geblieben, welchen er nun Versteuern muss.

    Und zwar zu 100%.


    Ich finde die Eingabemaske hierfür nicht wirklich brauchbar - oder ich mache eben etwas falsch.

    Ja machst Du. Und das ist der Grund, warum auch nur bestimmte Personen zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind.


    Nutzung war ja von 2018 bis 2020 nur Teilweise zur eigenen Wohnzwecken. Jedoch kann ich in dieser Eingabemaske das Bis Datum nicht anpassen:

    Musst Du auch nicht anpassen:

    Zitat

    § 23 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG:
    3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

    Also Hausverkauf Erlös zu 100% einkommensteuerpflichtig.

  • Bei der Veräußerung sind nach allen Kosten usw. Betrag X übrig geblieben, welchen er nun Versteuern muss.

    Und zwar zu 100%.

    Das war mir bewusst genau aus dem Grund, welchen du unten mit "§ 23 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG" angibst. Aber danke für den Hinweis. Habe ihm damals auch direkt gesagt, dass es besser gewesen wäre die Immobilie die Monate leer stehen zu lassen.

    Ich finde die Eingabemaske hierfür nicht wirklich brauchbar - oder ich mache eben etwas falsch.

    Ja machst Du. Und das ist der Grund, warum auch nur bestimmte Personen zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind.

    Danke aber mich würde es eben interessieren wie ich / der Bekannte die Eingabe entsprechend richtig machen kann.



    ich habe folgende Problemstellung für einen Bekannten für welchen ich die Steuererklärung 2020 machen soll.

    Und genau das darfst Du nicht.

    Ja machst Du. Und das ist der Grund, warum auch nur bestimmte Personen zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind.


    Finde es ein wenig schade, dass direkt so gegen die Aussage vorgegangen wird, dass ich einem Bekannten helfe. Habe mich ein wenig schlecht im Original Post ausgedrückt. Er hat mich entsprechend gefragt wie er es auszufüllen hat, ob ich da Erfahrung habe und/oder ich es mir mal anschauen könne. Worauf er mir mir seine Datei geschickt hat und ich habe mir das entsprechend angeschaut habe. Da ich ihm aber keine falschen Angaben geben wollte, dachte ich, ich frage hier einmal nach...

    Aber ich werde Ihm einfach nochmals dazu raten einen Steuerberater aufzusuchen.


    Jedoch bin ich sehr neugierig und würde es dennoch gerne wissen, wie ich es für meine Steuererklärung richtig angegeben hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Finde es ein wenig schade, dass direkt so gegen die Aussage vorgegangen wird, dass ich einem Bekannten helfe.

    Wie denn sonst. Es ist und bleibt Dir und uns nicht erlaubte Hilfeleistung in steuerlichen Belangen. Das ist eine Tatsache.

    Habe mich ein wenig schlecht im Original Post ausgedrückt. Er hat mich entsprechend gefragt wie er es auszufüllen hat, ob ich da Erfahrung habe und/oder ich es mir mal anschauen könne. Worauf er mir mir seine Datei geschickt hat und ich habe mir das entsprechend angeschaut habe. Da ich ihm aber keine falschen Angaben geben wollte, dachte ich, ich frage hier einmal nach...

    Ich in Deinem Fall hätte meinen Freund gleich zum Steuerberater geschickt. Du tust ihm (und auch Dir) doch damit auch keinen Gefallen, wenn Du versuchst, Dich mit Dingen zu beschäftigen, die man nicht richtig durchblickt. Da hat schon so manche Freundschaft drunter gelitten, daß es durch falsche Beratung zu Problemen kam.

    Jedoch bin ich sehr neugierig und würde es dennoch gerne wissen, wie ich es für meine Steuererklärung richtig angegeben hätte.

    :whistling: