Hallo,
ich habe folgende Frage zur Heizkostenabrechnung:
Ich habe über einen Dienstleister 4 WMZ angemietet, von denen 3 je einer Wohnung und der 4. der Allgemeinheizung (Hausgang etc.) zugeordnet ist.
Nun stellt sich die Frage, wie ich diese in die Heizkostenabrechnung einbringen kann? Alle 4 als Allgemeine Heizkosten abrechnen wäre falsch, da die anderen Parteien ja je die Miete der anderen Zähler mitzahlen würde.
Ich habe aber auch keine Möglichkeit gefunden, analog den Nebenkosten, die einzelne Mietkosten auf die Heizkostenabrechnung der einzelnen Parteien zuzurechnen?
Dann würde nur der Weg bleiben, die Kosten der Anmietung auf die Nebenkosten abzurechnen? Formal nicht ganz korrekt, allerdings von der Zuordnung her am korrektesten?
Oder gibt es hier andere Vorgehensweisen?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Christoph