Hallo zusammen,
wenn ein Unternehmer 5 Werkzeuge bei mir bestellen möchte und ich die Zahlung als Vorkasse-Zahlung erhalten möchte, muss ich dann wie folgt vorgehen?
1. Ich vereinbare, die Werkzeuge per Vorkasse vor Lieferung abzurechnen und vereinbare als Lieferdatum den 29.04.
2. Ich schreibe eine "Vorauszahlungsrechnung" (oder "Vorkasse-Rechnung" - oder ist das das gleiche?!)
- vergebe darin eine ganz normale Rechnungsnummer aus meinem regulären Nummernkreis
- gebe eine Zahlungsfrist (28.04.22) und meine Bankdaten an
- und füge den Hinweis hinzu "Die Lieferung ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erfolgt. Voraussichtliches Lieferdatum: 29.04.2022"
- nach Zahlungseingang verbuche ich die Zahlung umgehend auf SKR03 8400 Erlöse 19% und versende am 29.04.22
- Eine Endrechnung benötige ich in diesem Fall nicht, da alle Posten der Vorauszahlungsrechnung vollständig bezahlt wurden, soweit richtig?
Oder muss ich auch für die vollständig bezahlte Vorauszahlungsrechnung noch eine Endrechnung mit Restbetrag 0 Euro schreiben, weil das Lieferdatum in der Zukunft nur geschätzt ist?! Oder ist das geschätzte Lieferdatum in diesem Fall irrelevant, da USt und Vst im Falle einer Vorauskassrechnung sowieso mit Zahlung (und nicht mit Lieferung) anfallen?
Leider habe ich dem Kunden nun schon eine normale "Rechnung" gesendet, Rechnungsdatum 14.04., Lieferdatum 29.04., dann meine Zahlungsdaten und Zahlungsfrist 28.04. Gezahlt hat er noch nicht.
Ich habe also weder die Rechnung als "Vorauszahlungsrechnung" bezeichnet, noch habe ich explizit darauf hingewiesen, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist (wobei sich das ja aber aus dem in der Zukunft liegenden Lieferdatum erkennen lässt).
Muss ich diese Rechnung nun stornieren und (wie oben aufgeführt) neu erstellen?
EÜR, Ist-Versteuerung
Vielen Dank schonmal