1. Steuererklärung als Nebenerwerbslandwirt + Arbeitnehmer

  • Hallo zusammen,


    die Steuererklärung 2021 für mich und meine Frau habe (beide Arbeitnehmer) ich erfolgreich mittels Steuer Sparbuch erstellt und gestern zurück erhalten - hat sich wieder gelohnt.


    Zum 01.10.21 habe ich komplett verpachtete landwirtschaftliche Flächen (ca. 20 ha) von meiner Mutter geerbt, wobei die Pachterlöse im Rahmen einer Leibrente nach Abzug der Kosten an meine Mutter durchgestellt werden. Eine Steuererklärung für das Rumpfsteuerjahr 01.10. - 31.12.21 steht jetzt an (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr).


    Meine Fragen:

    1. Kann ich diese landwirtschaftliche Steuerklärung zukünftig zusammen bzw. auch noch für 2021 mit der Steuererklärung als Arbeitnehmer im Steuersparbuch Software erstellen, obwohl das Betriebsstättenfinanzamt ein anderes ist als das Wohnsitzfinanzamt?


    2. Unter der Funktion "Selbstständiger Landwirtschaft" kann ich die Einnahmen aber auch Kosten des landwirtschaftlichen Betriebes eingeben. Ich kann allerdings unter dieser Rubrik (Selbstständiger Landwirtschaft) kein Eingabefeld finden, wo ich die Leibrente meiner Mutter eingeben kann, welches hier die wesentliche Ausgabenposition ist.


    Bitte um Hilfestellung, danke.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • hallo

    das Betriebsstättenfinanzamt ein anderes ist als das Wohnsitzfinanzamt?

    da wird die EÜR eingereicht. Wird auch separat abgefragt.

    kein Eingabefeld finden, wo ich die Leibrente meiner Mutter eingeben kann, welches hier die wesentliche Ausgabenposition ist.

    ich nehme an dass das in der EStE unter Sonderausgaben eingetragen wird.

    Besser ist, einen Berater zu fragen.

  • Für Land- und Forstwirtschaft gibt es gesonderte Bestimmungen - auch, weil das Wirtschaftsjahr in der Regel hier vom 1.7. bis 30.6. geht und damit m. E. auch erst in der EStE 2022 eingetragen werden muss. Das müsst ihr prüfen, wie es die Mutter bislang gehandhabt hat. Sollte es am 31.12. enden, müsst ihr die Erkärung für 2021 korrigieren! Land- und Forstwirtschaft als Gewinneinkünften müssen zusammen mit euren anderen Einkünften erklärt werden - möglicherweise müsst ihr erst einmal bei den benötigten Formularen die Land- und Forstwirtschaft anhaken (habt ihr ja bislang nicht benötigt).

    Weitere Frage ist, wie bisher der Gewinn ermittelt wurde - es gibt drei Möglichkeiten: Bilanzierung (nach § 4 oder § 5 Abs. 1 EStG), Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG. Das solltet ihr alles vorher klären.

    Eines fällt mir auf:

    von meiner Mutter geerbt, wobei die Pachterlöse im Rahmen einer Leibrente nach Abzug der Kosten an meine Mutter durchgestellt werden

    da beisst sich etwas - erben kann man nur, wenn der Erblasser tot ist. Hier dürfte es sich daher wohl eher um eine Betriebsübertragung handeln (Stichwort "Hofübergabe") - ihr solltet dringend steuerlichen Rat einholen. Auch weil geklärt werden muss, wo die Leibrente im Endeffekt zu zeigen ist, bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder bei den Sonderausgaben.

  • Besten Dank für die Infos. Es handelt sich um eine Hofübergabe, so steht es in der Überschrift des Vertrages. Die 2021er Erklärung werde ich anpassen, habe gerade dazu mit dem FA telefoniert. Leibrente = Sonderausgaben und EÜR.

  • Eine Frage habe ich noch zum Themenkomplex, allerdings jetzt aus der Sicht der Leibrente-empfangenden Person: Wo trage ich die aus der Hofübertragung von mir an meine Mutter zu zahlende Leibrente bei meiner Mutter ein?

    • Offizieller Beitrag

    Hätte man das alles nicht schon den Steuerberater bei oder gar vor Abschluss des Vertrags fragen sollen bzw. fragen müssen? Das ist klassische Steuerberatung, weil steuerliche Gestaltung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

  • Der Steuerberater hat uns bei der Übertragung des Ganzen im vergangenen Jahr natürlich keine Detailanleitung gegeben, in welches Feld ich die Leibrente einzutragen habe. Diese Detailtiefe war nicht seine Aufgabe und ist jetzt sowieso Vergangenheitsbewältigung. Ich dachte für solche Fragen ist das Forum da?

  • Es tut mir leid - es gibt auch Nebenpflichten bei Steuerberatern und hier hätte er über die Folgen in den kommenden Jahren hinweisen müssen. Es können nämlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sein oder sonstige Einkünfte. Wenn das klar ist, kann man sagen, wo die Einträge erfolgen sollen.

  • Das sind sog. "Sonstige Einkünfte". Ich verstehe das Sparbuch übrigens nicht als Ersatz für einen Steuerberater. Es geht mir hier um die Bedienung der Software in der ich das eingebe, was mir seinerzeit vom landwirtschaftlichen Steuerberater geraten wurde.

    Das Forum nutze ich, wenn ich nach einer mir angemessenen Zeit ein Eingabefeld nicht gefunden habe. Das ist für mich der Sinn des Ganzen, d.h. wenn das jetzt zu niveaulos ist, frage ich nächstes Mal den Kundendienst direkt

  • der gibst ober rechts das Stichwort ein. Dort werden dann Hinweise zu den Formularen, Eingabefelder und Gesetzestexte angezeigt.

    F1 Hilfe soll übrigens auch helfen.
    ?( Ich frage mich gerade, was das mit Niveau zu tun hat


    frage ich nächstes Mal den Kundendienst direkt

    dann machen Sie mal ein Ticket diesbezgl. auf

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Zum ersten Mal eine Steuererklärung als Nebenerwerbslandwirt zusätzlich zur Steuererklärung als Arbeitnehmer“ zu „1. Steuererklärung als Nebenerwerbslandwirt + Arbeitnehmer“ geändert.