Ausgaben zu Versorgungsbezügen bei einer Rentnerin

  • Hallo zusammen,

    ich mache für meine Tante, de Pensionärin ist, das erste Mal die Steuern. Bei dem Eintrag "Ausgaben zu Versorgungsbezügen" unter Werbungskosten habe ich Schwierigkeiten. Mir ist nicht ganz klar, was dort eingetragen wird. Muss ich da den Pauschbetrag von 102€ eintragen? Wenn ich nichts eintrage, erscheint die Meldung "Keine Ausgaben zu den Versorgungsbezügen angefallen?" Sie hatte nur Ausgaben für einen Lohnsteuerhilfeverein - den Betrag habe ich weiter unten eingetragen.

    Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen, ich wäre sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nichts eintrage, erscheint die Meldung "Keine Ausgaben zu den Versorgungsbezügen angefallen?"

    Die Meldung ist nur ein Hinweis, eine Frage eben.

    Wenn nichts weiter angefallen ist, gilt eben die Pauschale.

    Was zu prüfen wäre. Im Zweifel bekommt Sie dann tatsächliche nachträgliche Werbungskosten und für Versorgungsbezüge den PB 102€. Den AN-PB 1.000€ für Einkünfte aus aktiver Beschäftigung und die 102€ für Einkünfte aus ehemaligem Beschäftigungsverhältnis (Versorgungsbezüge/Pension) gibt es nämlich, bei Vorliegen der Voraussetzungen, nebeneinander.


    Wenn sie also auch damals schon Versorgungsempfängerin/Pensionärin war, ist es auch entsprechend so zuzuordnen.

    Ausgaben zu den Versorgungsbezügen

    =

    Ausgaben für einen Lohnsteuerhilfeverein - den Betrag habe ich weiter unten eingetragen

    Also fragt die Software zurecht nach, ob diese Ausgaben nicht der Einkunftsart Versorgungsbezüge zuzuordnen sind. Und man sollte das nicht einfach ignorieren, sondern im Zweifel eben zuordnen. ;)

  • Vielen Dank für die Antworten. Verstehe ich das richtig, dass ich den Betrag, den ich weiter unten für den Lohnsteuerhilfeverein eingetragen habe, dann genauso oben bei den Ausgaben zu Versorgungsbezügen eintrage?

    • Offizieller Beitrag

    Nur bei den Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen. Das wird doch konkret in einer eigenen Eingabemaske abgefragt.


    Die für den Lohnsteuerhilfeverein maximal ansetzbaren Beträge musst Du da allerdings selber ermitteln. Da kannst Du ja Deinen vorherigen Eintrag und die Berechnung als Maßstab nehmen und ausdrucken, bevor Du diese löschst.