Wochenendpendler /Trennungsgeld / Familienheimfahrten

  • Hallo liebe Menschen,

    ich habe folgendes Problem/Fragestellung mit folgendem Hintergrund.


    Ich bin Soldat, habe Eigentum und einen Dienstort über 300km entfernt, erhalte also Trennungsgeld und 2 Familienheimfahrten pro Monat vom Dienstherren. Habe diese Zahlungen auch bei der Steuer bereits eingtragen.

    Jetzt die Frage: Wo macht es am meiten Sinn, die "restlichen" Heimfahrten einzutragen, über Wege zur Arbeit oder als doppelte Haushaltsführung? Wenn ich es über die doppelte Haushaltsführung mache, darf ich wahrscheinlich auch nur noch die 2 weiteren Heimfahrten pro Monat eintragen, da ich bereits 2 über die Dienstherren "abgerechnet" habe. Oder kann ich trotzdem alle 4 pro Monat angeben?


    Ich hoffe meine Frag ist verständlich und danke schonmal im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Habe diese Zahlungen auch bei der Steuer bereits eingtragen.

    Wo?

    Jetzt die Frage: Wo macht es am meiten Sinn, die "restlichen" Heimfahrten einzutragen, über Wege zur Arbeit oder als doppelte Haushaltsführung? Wenn ich es über die doppelte Haushaltsführung mache, darf ich wahrscheinlich auch nur noch die 2 weiteren Heimfahrten pro Monat eintragen, da ich bereits 2 über die Dienstherren "abgerechnet" habe. Oder kann ich trotzdem alle 4 pro Monat angeben?

    D.h., Du fährst jedes Wochenende?

    • Offizieller Beitrag

    ES sind zwingend die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Ansonsten beantwortet Dir das doch sicherlich schon Deine Steuersoftware, welche auch immer Du nutzt. Zumindest die Buhl-Software ist insoweit selbsterklärend.