Vorsteuer - wie nur anteilig buchen?

  • Hallo Thorsten / thub,


    ich habe das identische Problem, also die anteilige - umsatzabhängige/prozentuale - Berücksichtigung/Buchung der Vorsteuerbeträge.

    Das hatte ich zunächst mit WISO Steuersparbuch und wegen des dort eingeschränkten Kontenrahmens nun mit WISO EÜR + Kasse versucht.

    Auch hier bislang erfolglos. Der Support vom Buhl ist faktisch nicht erreichbar.


    Hast Du inzwischen eine Lösung gefunden, wie man Ausgaben so eintragen bzw. einem bestimmten Konto zuordnen kann, in dem dann automatisch alle diesem Konto zugeordneten Ausgaben mit anteiliger Vorsteuer berücksichtigt werden und dies dann auch bei Übernahme der Daten in die Umsatzsteuererklärung entsprechend berücksichtigt wird?


    Es gibt bei der Buchung von Ausgaben ja bspw. den Steuerschlüssel "Aufzuteilende Vorsteuer 19%".

    Den kann man auch anwählen, ergibt sich in der EÜR dann aber weiter nur die Berücksichtigung des GESAMTEN Vorsteuerbetrages.


    VG, Oliver

  • Warum macht ihr es immer so kompliziert? Bucht doch die Vorsteuer den Monat durch ganz normal mit 19 oder 7% (oder auch - falls notwendig - mit 0%) und am Monatsende macht man eine Auswertung der Umsätze, ermittelt den Prozentsatz nicht abziehbar (aus den umsatzsteuerfreien Umsätzem im Verhältnis zu den Gesamtumsätzen) und bucht dann einmal nicht abziehbare Vorsteuer 19%/7% an Vorsteuer 19%/7%.

    Das Finanzamt moniert nicht einmal, wenn man unterjährig den Prozentsatz des Vorjahres für diese Buchung verwendet. Da muss doch nicht jede Aufwandsbuchung "aufgedröselt" werden.

  • Das hatte ich zunächst mit WISO Steuersparbuch und wegen des dort eingeschränkten Kontenrahmens nun mit WISO EÜR + Kasse versucht.

    am besten gleich SAP oder Datev kaufen. :rolleyes:

    welchem kleinen EÜRechner reicht der Eingeschränkte EKR 03/04 nicht aus?

    Leute, nicht nach irgendwelchen Google-Ergebisse Konten wählen und wenn die nicht vorhanden sind, andere Software nehmen.

    Das Finanzamt kennt keine Kontenrahmen. Es will nur Zahlen in Zeilen/Kennziffern sehen.

    Man kann seine EÜR mit Excel machen und die entsprechenden Werte bei Elster-online eintragen.

  • Hallo NE,


    danke für die schnelle Rückmeldung.


    Das Problem in meinem Fall liegt darin begründet, dass ich die Ausgaben nach Auffassung des für mich zuständigen Finanzamtes (Bremen) einzeln danach aufdröseln muss, ob die jeweilige Ausgabe der umsatzsteuerfreien Tätigkeit, der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit oder eben beiden Tätigkeiten zuzuordnen ist. Es gibt also drei "Ausgabenarten", die ich bei Anfall der Buchung gerne direkt als "Vorsteuer", "Keine Vorsteuer" oder eben "Aufzuteilende Vorsteuer" buchen würde.


    Dann würden am Monats-, Quartals- oder Jahresende die vorsteuerabzugsberechtigten Buchungen direkt in die USt.-Voranmeldung / USt.-Erklärung übernommen werden, die nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Buchungen nicht und ich könnte dann alle Buchungen im Konto "Aufzuteilende Vorsteuer" zusammenfassend nach Umsatzanteil aufschlüsseln.


    Bei DATEV habe ich den folgenden Lösungsvorschlag gefunden:


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    "Enthält eine Rechnung Vorsteuer, die anrechenbar ist und Vorsteuer, die nicht anrechenbar ist, so wird die gesamte Vorsteuer auf ein Konto "Aufzuteilende Vorsteuer" gebucht. Dies erfolgt durch den Berichtigungsschlüssel 9 zuzüglich des Umsatzsteuer-Schlüssels. Das Konto "Aufzuteilende Vorsteuer" wird durch Umbuchung auf "Abziehbare Vorsteuer" und "Nicht abziehbare Vorsteuer" aufgelöst.


    Alternativ ist auch eine Aufteilung der Vorsteuer mit individuellem Umsatzsteuer-Schlüssel und Faktor 2 möglich.


    Die Aufteilung der Vorsteuer kann durch die Angabe eines individuellen Steuerschlüssels erreicht werden. Der mit einem Faktor 2 gekoppelte individuelle Steuerschlüssel stößt eine gezielte automatische Buchung der Vorsteuer in einen anrechenbaren und nicht anrechenbaren Teil an.


    Die Konten "nicht abziehbare Vorsteuer" (SKR03 = 4300 - 4306, SKR04 = 6860 - 6871) werden nicht angesprochen. Der nicht anrechenbare Teil der Vorsteuer bleibt auf dem jeweiligen Aufwandskonto."


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    Nun weiß ich danach allerdings nicht, wie ich in WISO EÜR + Kasse das Konto "Aufzuteilende Vorsteuer" durch Umbuchung auf "Abziehbare Vorsteuer" und "Nicht abziehbare Vorsteuer" auflöse. Damit wäre mir dann schon geholfen.


    Danke noch mal und Gruß,

    Oliver

  • Hi, ich "häng" mich mal da dran, weil ich ein ähnliches Problem habe.

    Habe eine GbR zur Vermietung von Immobilien, ein Teil der Vermietung (36,7 % der Fläche) werden USt-pflichtig vermietet - kann also von meinen Eingangsrechnungen 36,7% von 19 % der USt erstatten lassen, den Rest nicht.

    Kann / soll sowas in der EÜR berücksichtigt werden?

    Müsste also "automatisch" das Konto 1576 x 0,367 nehmen, damit ich dort den korrekten Betrag stehen hab...

    Die vereinnahmte USt ist ja schon korret = 100 %

    Wäre super, wenn aus der EÜR gleich ein USt-Voranmeldung "rauspurzelt", dann kann ich mir meine Excel-Nebenrechnungen sparen...


    Nachtrag: In den Stammdaten der Konto-Verwaltung hab ich hier keinen "Korrekturfaktor" o.ä. gefunden.


    Gruß / Danke

    MountainMan