Hallo liebe Mein-Büro-Experten,
ich hatte zwei Umbuchungen zu Erstattungen/Kleinleistungen aus früheren Jahren, da Korrekturen notwendig waren. Entweder auf meiner Seite oder der des Kunden. Irgendwie war das aber steuerlich problematisch, so hatten wir - mein Kunde und ich - beschlossen, diese Kleinleistungen zu canceln und alles ist gut. Keiner kann was absetzen, keiner hat Vorteile.
Eben versuchte ich dem Finanzamt die Umsatzsteuererklärung nachzureichen, und das Problem ist wieder aufgetaucht.
In der EÜR habe ich die problematische Stelle unter Konto 8195 gefunden.
Nur: wie bekomme ich jetzt diese beiden Datensätze, die da nichts zu suchen haben, raus?
Dankeschön!
Viele Grüße,
Renko
PS: hier das gesamte Protokoll:
Code
Fehler 610001002: <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">
<FehlerRegelpruefung>
<Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
<Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
<Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
<LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
<VordruckZeilennummer>34</VordruckZeilennummer>
<RegelName>/USt2A/Kleinuntern/USt_30700</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30700</FachlicheFehlerId>
<Text>Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.</Text>
</FehlerRegelpruefung>
<FehlerRegelpruefung>
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<Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
<Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
<LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
<VordruckZeilennummer>34</VordruckZeilennummer>
<RegelName>/USt2A/Kleinuntern/USt_30705</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30705</FachlicheFehlerId>
<Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).</Text>
</FehlerRegelpruefung>
<FehlerRegelpruefung>
<Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
<Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
<Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
<LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
<VordruckZeilennummer>34</VordruckZeilennummer>
<RegelName>/USt2A/Kleinuntern/USt_30735</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30735</FachlicheFehlerId>
<Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu steuerfreien Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben ausschließlich im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) und der steuerfreien, nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörenden Umsätze ohne Vorsteuerabzug zulässig.</Text>
</FehlerRegelpruefung>
<FehlerRegelpruefung>
<Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
<Feldidentifikator>3005001</Feldidentifikator>
<Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
<LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
<VordruckZeilennummer>45</VordruckZeilennummer>
<RegelName>/USt2A/Umsaetze/Ums_and/USt_30091</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30091</FachlicheFehlerId>
<Text>Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.</Text>
</FehlerRegelpruefung>
</EricBearbeiteVorgang>
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