Nachträgliche Steuererklärung: in welchem Jahr Ausgaben geltend machen?

  • Hallo zusammen,

    Leider habe ich im Netz und im Forum bisher keine konkreten Antworten gefunden und wäre daher für Hilfe sehr dankbar.
    Hintergrund: Ich mache gerade (Stand Mai/Juni 2022) meine Steuererklärungen für die Jahre 2018-2021 nach. Zwei Fragen hierzu:

    1. Ich habe mir in 2022 (nachträglich) die WISO Steuer Software für alle entsprechenden Jahre (siehe oben) gekauft. Die Kosten kann ich als Werbungskosten geltend machen, so viel habe ich verstanden. Darf ich denn, als Beispiel, die Software für das Jahr 2019 im Folgejahr (2020) geltend machen? Oder ist hier die Rechnung (2022) das ausschlaggebende Kriterium? Würde ich dann die Gesamtsumme in 2022 geltend machen oder ist auch das nicht mehr zulässig?
    Zudem: Ich habe in diesem Jahr (2022) ebenfalls die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins für die Erklärung des Jahres 2017 in Anspruch genommen (bzw nehmen müssen). Kann ich diese Kosten in der Steuererklärung für 2018 geltend machen? Auch hier wurde der Beitrag in 2022 bezahlt.

    2. Etwas komplizierter (oder ähnlich wie oben?): ich habe in 2018 aus beruflichen Gründen einen Sprachkurs absolviert. Die Kosten kann man somit geltend machen. Nun ist bei mir aber folgendes der Fall: Kurs bezahlt (Rechnung) am 21. Dezember 2017. Kurs fand aber Januar - März 2018 statt. Welches Datum ist hier relevant?

    Ich hoffe die Sachverhalte sind so in aller Kürze verständlich.
    DANKE für eure Hilfe!
    VG, Till

  • Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten. Das hilft mir sehr.
    Sicher, für die meisten hier sicher sehr naheliegend, dass es so ist. Aber ich habe mich dem Thema einfach schon viel zu lange entzogen ;)