Und wie grenzt du bei Repaturen, Schornsteinfeger etc. den Lohnanteil ab, der in der Steuererklärung als Handwerkerrechnung angesetzt werden kann? Werden da auch 12% in der Steuererklärung nicht erklärt?
Ich muss gestehen, soweit bin ich in meinen Überlegungen noch nicht. Bisher habe ich, damals noch ohne Arbeitszimmer, die Anteile beim Vermieter angefragt und anschließend so in die Einkommensteuererklärung übernommen.
Rein logisch müsste ich doch jetzt von den Anteilen, die ich in der Einkommensteuererklärung angebe, jeweils die 12 Prozent abziehen, da ich diese doch in der EÜR abziehe. Oder habe ich einen Denkfehler?