Berechnung fälliger Solidaritätszuschlag in der Milderungszone falsch?

  • Guten Tag,


    ich erhalte bei der Berechnung der Einkommenssteuer in WISO Steuer-Mac 2022 das Ergebnis, dass eine Nachzahlung fällig ist.

    Da ich 2021 nur bei einem Arbeitgeber gearbeitet habe, gehe ich davon aus, dass die Berechnung der Lohnsteuer und Solie sowie deren Abführung korrekt verlaufen ist. Die Jahresabrechnung kann ich nachvollziehen, wenn ich das Bruttoeinkommen in "reguläres Einkommen" und "sonstige Bezüge" aufteile und die Einkommenssteuer auf das reguläre Einkommen mit 11,9% gemäß des Soli-Satzes in der Milderungszone und die "sonstigen Bezüge" mit pauschalen 5,5% Soli berechne, was für mich korrektes Vorgehen zu sein scheint. Die Software korrigiert hier duch den Eintrag "Ausgleich durch Verrechnung" den fälligen Soli und ermittelt eine Nachzahlung für den Soli.


    Meine Frage lautet nun, wo kann ich in WISO Steuer-Mac 2022 "sonstige Bezüge" als Bestandteil vom Bruttolohn hinterlegen, die so nicht in der elektronischen Lohnsteuerabrechnung auftauchen? Oder alternativ, lässt sich der abgeführte Soli aus der elektronischen Lohnsteuerabrechnung über den von der Software errechneten Wert überschreiben?


    Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt den Soli entsprechend korrekt berechnet und ich keine Nachzahlung leisten muss. Ich hätte allerdings gerne vorab die zu erwartende Rückzahlung in WISO errechnet.


    Rechenbeispiel:



    Herzlichen Dank und freundliche Grüße

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage lautet nun, wo kann ich in WISO Steuer-Mac 2022 "sonstige Bezüge" als Bestandteil vom Bruttolohn hinterlegen, die so nicht in der elektronischen Lohnsteuerabrechnung auftauchen?

    Was möchtest Du da hinterlegen? Bruttoarbeitslohn ist und bleibt Bruttoarbeitslohn.


    Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt den Soli entsprechend korrekt berechnet und ich keine Nachzahlung leisten muss. Ich hätte allerdings gerne vorab die zu erwartende Rückzahlung in WISO errechnet.

    Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und kann durch verschiedene Faktoren durchaus ungenaue Lohnabzugsbeträge ergeben. Das haben wir im Forum oft genug erläutert. Maßgeblich bei der Einkommensteuerveranlagung sind die gesamten Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungszeitraums und danach ermitteln sich die festzusetzenden Steuern. Du kannst das übrigens im Detail in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen/Anlagen nachvollziehen.


    Relevante Faktoren sind im Lohnbesteuerungsverfahren die einbehaltenen Lohnsteuern und bei der Einkommensteuerveranlagung die festgesetzte Einkommensteuer.


    Solidaritätszuschlag - Quelle:buhl.de

    Fragen und Antworten zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Quelle: BMF