Bei mir hat sich der Zoll zur Prüfung angekündigt, weshalb ich gerade die Vorgänge der letzten Jahre nochmals durchgehe. Aktuell versuche ich die Nachweise für Innergemeinschaftliche Exporte zu prüfen. Welche Nachweise benötigt werden steht hier: https://dejure.org/gesetze/UStDV/17a.html. Für mich als Rechtslaie ist das allerdings nicht so einfach zu durchdringen.
Ist es ausreichend, wenn ich jeweils einen Nachweis vom Versandunternehmen und einen von der Bank habe?
Muss der zweite Nachweis (der von der Bank) den Zahlungseingang für die gelieferte Ware oder den Zahlungsausgang für die Versandkosten der gelieferten Ware aufzeigen?