Verbuchung Computer mit 25% Privatnutzung

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade dabei mit dem WISO Steuer Sparbuch meine Einkommens und Umsatzsteuererklärung 2021 zu machen. Ich habe 2021 einen neuen Computer, aus diversen Einzelteilen und Rechnungen angeschafft. Ich tue mich gerade schwer, diesen korrekt zu buchen.


    Der Computer wird zu 75% betrieblich und 25% privat genutzt. Ich kann in der EÜR der Software unter Anlagevermögen die Anschaffungen buchen, allerdings kann ich dort im Formular keine gemischte NUtzung eingeben.


    Daher stellt sich mir die Frage: Wie buche ich das korrekt? Ich möchte die teure Hardware dem Anlagevermögen meines Betriebs hinzufügen, um die vollen Vorsteuerabzug geltend zu machen, gleichzeitig aber nur 75% der Kosten abschreiben und irgendwo dem FInanzamt nachvollziehbar angeben, dass es 25% private NUtzung gibt?

  • Bei 75% betrieblicher Nutzung musst du sogar ins Anlagevermögen buchen - das ist nämlich (da mehr als 50%) betriebsnotwendiges Vermögen. Das muss in voller Höhe im Betriebsvermögen erfasst werden - eine Aufteilung ist nicht möglich. Die private Nutzung wird über Umsatz gebucht (Privatentnahme an Verwendung von Gegenständen ...)

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Info! Ich schaue mir das später mal an :)


    Eine weitere Frage hätte ich noch. Wie buche ich generell den Computer. Denn es handelt sich in meinem Fall nicht um einen fertigen PC, sondern um einen eigens zusammengebauten. Insg. besteht der PC aus 20 Positionen/Rechnungen - Der Wert liegt insg. deutlich über 1000€


    Wenn ich in der EÜR den PC zum Anlagevermögen hinzufügen möchte, kann ich zwar "Zugänge zum Wirtschaftsgut" buchen, allerdings muss ich den "PC" an sich als "Neuanschaffung" buchen. Aber das funktioniert ja so nicht, da ich keinen fertigen PC habe, zu dem ich nur einen Monitor und Tastatur hinzubuchen möchte?


    Oder buche ich einfach alle 20 Posten einzeln als Anlagevermögen auf Konto 470 Computeranlagen. Ich kann diese ja bereits für 2021 voll abschreiben?


    Ich hoffe man versteht was ich meine :)

    • Offizieller Beitrag

    Eine weitere Frage hätte ich noch.

    Bitte keine Endlosthreads dieser Art, damit die erweiterte Forumssuche auch weiterhin sinnvoll nutzbar bleibt und übersichtliche Trefferlisten bildet. Und diese erweiterte Forumssuche kann die eine oder andere Frage leicht beantworten, also diese bitte auch nutzen.


    2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf

  • Naja, die Frage ist ja an den Threadtitel und die Ausgangsfrage gekoppelt. Bei 2 Posts von einem Endlosthread zu sprechen halte ich auch für übertrieben, aber das liegt sicher im Auge des Betrachters.


    Die Suche habe ich bemüht, aber keine hilfreichen Hinweise zu Computern die aus Einzelteilen selbst hergestellt sind gefunden. Das verlinkte PDF kenne ich und genau dieses PDF ist auch für meine erweiterte Fragestellung verantwortlich.


    Dort ist zwar der Begriff Computerhardware aufgeführt, allerdings sind in den Unterpunkten keine einzelnen Hardwarebestandteile gelistet. Sprich um Anwendung zu finden, müsste nach meinem Verständnis erst mal ein Computer hergestellt werden. Die einzelnen Bestandteile sind per se erst mal nutzlos.


    Daher die Frage ob ich alle Teile (die zusammen eben einen Computer im klassischen Sinne ergeben) als einzelnes Anlagevermögen buchen und auf 2021 voll abschreiben kann. Oder ob hier irgendwelche Umwege gegangen werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Suche habe ich bemüht, aber keine hilfreichen Hinweise zu Computern die aus Einzelteilen selbst hergestellt sind gefunden.

    Wann nennt man das Teil "Computer"? Doch wohl, wenn er komplett fertig montiert und betriebsbereit ist, oder? ;)


    Und die rechtlichen Möglichkeiten gibt Dir das Programm bei Anlage des entsprechenden WG doch wunderbar vor. Es ist ja schließlich ein Wahlrecht und kein Muss. Wirtschaftliche Überlegungen muss da jeder Unternehmer selber beurteilen können.

    • Offizieller Beitrag

    Bei 2 Posts von einem Endlosthread zu sprechen halte ich auch für übertrieben, aber das liegt sicher im Auge des Betrachters

    Auf eine weitere Frage folgt oft noch eine und noch eine und...

    Deshalb ist es sinnvoll, da gleich einzugreifen. Wie man das nun nennt und ab wann, ist sekundär. Wehret den Anfängen könnte da das Motto sein. ;)

  • Die Suche habe ich bemüht, aber keine hilfreichen Hinweise zu Computern die aus Einzelteilen selbst hergestellt sind gefunden.

    Wann nennt man das Teil "Computer"? Doch wohl, wenn er komplett fertig montiert und betriebsbereit ist, oder? ;)


    Und die rechtlichen Möglichkeiten gibt Dir das Programm bei Anlage des entsprechenden WG doch wunderbar vor. Es ist ja schließlich ein Wahlrecht und kein Muss. Wirtschaftliche Überlegungen muss da jeder Unternehmer selber beurteilen können.


    Vielen Dank für die Antwort, die ich aber nicht so richtig verstehe.


    Ich würde hingehen und alle Rechnungen für z.B. CPU, Mainboard, Kühlung, Gehäuse, Monitore etc. summieren, das ganze als eine Anlagevermögen "Workstation mit Bildschirm, Tastatur & Maus" buchen (Konto 470 oder 490?) und gem. BMF Schreiben 2021/2022 auf 1 Jahr voll abschreiben. Als Anschaffungsdatum würde ich das RG-Datum der letzten Rechnung (Alle Teile wurden innerhalb 4 Wochen gekauft) nehmen.


    Kann ich das so machen oder fliegt mir das um die Ohren?

  • Die Einzelrechnungen würde ich auf Anlagen im Bau buchen einschließlich der letzten Rechnung. Danach über freie Buchung umbuchen von Anlagen im Bau auf Computer mit dem Datum der letzten Rechnung (bzw. dem Datum, an dem der Rechner fertig zusammengebastelt ist und damit betriebsbereit. Erst dann beginnt nämlich die Nutzungsdauer.)

  • Die Einzelrechnungen würde ich auf Anlagen im Bau buchen einschließlich der letzten Rechnung. Danach über freie Buchung umbuchen von Anlagen im Bau auf Computer mit dem Datum der letzten Rechnung (bzw. dem Datum, an dem der Rechner fertig zusammengebastelt ist und damit betriebsbereit. Erst dann beginnt nämlich die Nutzungsdauer.)


    Für solche Spezialfälle scheint die Eingabemaske für Anlagevermögen wohl nicht vorgesehen :D Aber ich werde es so machen. Habe einfach manuelle Buchungen angelegt. Alle Rechnungen auf 290 techn. Anlagen im Bau, danach auf 470 umgebucht als "fertige Workstation" und diesen Posten wiederum auf 31.12.2021 voll abgeschrieben


    Danke für den Tipp