Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale ohne Auswirkung?

  • Als selbständiger Software-Entwickler versuche ich gerade in meiner Steuererklärung 2020, zum ersten Mal das Büro oder (alternativ) ggf. auch die Corona-Home-Office-Pauschale anzusetzen.


    Ich sehe allerdings weder durch das eine noch das andere irgendeine Reduzierung meines Steuerbetrags. Um sicher zu gehen, habe ich auch den Planspiel-Modus gestartet und beide Varianten aktiviert bzw. deaktiviert; es ändert sich auch dort rein gar nichts an den Zahlen. Beim Arbeitszimmer habe ich testweise die 1250 Euro angesetzt und bei der Pauschale die zulässigen 600 Euro ausgeschöpft.


    Die neueste Software-Version installiert, und es sind keine fehlenden oder fehlerhaften Eingaben vorhanden. Ich nutze die Software auch schon viele Jahre und bin eigentlich ganz gut damit vertraut; Anfängerfehler kann ich also "weitgehend" ausschließen. Ausreichende Gewerbeumsätze, von denen etwas abgezogen werden könnte, sind vorhanden.

    • Offizieller Beitrag

    Die neueste Software-Version installiert,

    Und um welche Software geht es?


    Ich sehe allerdings weder durch das eine noch das andere irgendeine Reduzierung meines Steuerbetrags.

    Woraus man deuten könnte, dass die festgesetzte ESt laut maßgeblicher Steuertabelle bereits Null Euro beträgt und sich eine weitere steuerliche Auswirkung somit nicht ergibt. Bei der EÜR selber sollte man dann ja die Auswirkung der jeweiligen Alternative dennoch ersehen können.


    Ansonsten würde man schon bereinigte Screenshots und die erfragte Info benötigen, um etwas sagen zu können.

  • Entschuldigung und vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Software: WISO Steuersparbuch 2021, Version 28.11 (aktuell)


    Einkommensteuer: nein, sie liegt LEIDER doch deutlich über Null :) Ich sehe ja auch Steuerabzüge, z.B. für Rückerstattung gezahlter Kapitalertragsteuer, Versicherungen usw., aber es macht eben keinen "weiteren" Unterschied, ob ich das Arbeitszimmer angebe oder nicht. Das liegt nicht daran, dass bereits alles ausgeschöpft ist, sondern die Angaben speziell zum Arbeitszimmer werden einfach nicht verrechnet. Gibt es Mindestbeträge, die erreicht sein müssen, damit diese Abzugsmöglichkeiten gelten?


    Beispiel-Eingabe 1 (Corona-Home-Office):



    Beispiel-Eingabe 2 (alternativ / Arbeitszimmer):

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten werden in beiden Screenshots mit dem vollen Höchstbetrag berücksichtigt und nach den weiteren Eintragungen dem 2. Gewerbebetrieb zugeordnet.


    Es gibt für denselben Zeitraum nur Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale.


  • Mir ist bewusst, dass ich nur eins ansetzen kann, deswegen schrieb ich in beiden Beiträgen ausdrücklich "alternativ" und habe jeweils die anderen Eingaben gelöscht, bevor ich die Screenshots gemacht habe.


    Es ist leider eben nicht so, dass die Eingaben berücksichtigt würden. Momentan habe ich wieder die Eingaben zum Arbeitszimmer drin. In der Zusammenfassung zu "Verwaltung" sehe ich die entsprechende Position auch noch.



    Aber es wirkt sich eben nicht steuermindernd aus. Meine Vermutung ist, dass die Position in den "darüber" liegenden Ebenen nicht richtig zugeordnet wird.


    Gehe ich in die Rubrik "Werbungskosten", dann seht dort das Arbeitszimmer, und zwar mit anteilig 0,00 Euro angesetzt, was völlig richtig ist, denn ich habe in der Maske zum Arbeitszimmer ja 100% gewerbliche Nutzung eingetragen.



    Dann wüsste ich nur gerne, wo die 100% gewerbliche Nutzung tatsächlich verrechnet werden. In der Maske zu den Gewerbebetrieben taucht das Arbeitszimmer jedenfalls nicht auf. Im Ratgeber zu Corona steht aber, dass es möglich sei, auch als Gewerbetreibender das Arbeitszimmer im eigenen Haus abzusetzen.


  • Verstehe ich das möglicherweise alles falsch? Kann es sein, dass die Software den gewerblichen Anteil zwar "abfragt", aber gar nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung als Ausgabe abzieht, weil sie ausgeht, dass man sich unterjährig eine "Kostenerstattung" von der Firma an privat überwiesen hat und die Kosten dann bereits als betriebliche Ausgabe verrechnet wurden? (Das ist bei mir NICHT so!)

  • Vielen Dank für Deine Bemühungen.


    Dann hat sich wohl bestätigt, was ich schon befürchtet hatte: das alles geht nur, wenn es als Ausgabe über den Betrieb verrechnet wird und die EÜR innerhalb des WISO-Steuersparbuchs stattfindet.


    Meine Betriebe bilanzieren, und ich übernehme die meisten Daten vom Steuerberater.



    In diesem Modus scheint es keine Eingabefelder für die Anrechnung des persönlichen Arbeitszimmers oder eines Corona-Home-Office-Bonus zu geben.



    Dass diese Kosten über den Betrieb verrechnet werden müssen, steht nicht ausdrücklich in den Corona-Tips und war mir so nicht bewusst. Ich war davon ausgegangen, dass das auch bei Selbständigen als Teil der persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann.


    Sollte das doch irgendwie gehen, wäre ich dankbar für einen Hinweis.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hat sich wohl bestätigt, was ich schon befürchtet hatte: das alles geht nur, wenn es als Ausgabe über den Betrieb verrechnet wird und die EÜR innerhalb des WISO-Steuersparbuchs stattfindet.

    Deren Nutzung man aber aus Deinen obigen Screenshots unterstellen konnte/musste.


    Meine Betriebe bilanzieren, und ich übernehme die meisten Daten vom Steuerberater.

    Das Sparbuch kann nur EÜR. Beim Betriebsvermögensvergleich können nur die Ergebnisse bzw. für die Besteuerung maßgeblichen Werte manuell eingegeben werden. Das sollte sich aber auch aus dem Datenblatt bzw. dem Handbuch zur Software ergeben. Alles andere wäre bei dem Preis der Software aber wohl auch wirklich zuviel erwartet, oder?

    • Offizieller Beitrag

    2. Möglichkeit: Die Konten 4288 u. 4289 im SKR 03 verwenden

    Er bucht aber nicht mit dem gesonderten EÜR-Modul, das auch nur § 4 Absatz 3 EStG beherrscht, sondern er versuchte, die vereinfachte EÜR im ESt-Modul dazu zu nutzen. ;)

  • > Aber sein BH-Programm kennt diese Konten. Und sein StBer. auch


    Anscheinend ja nicht, sonst müsste ich mich nicht selbst darum kümmern. Willkommen in der Service-Welt :)


    Danke Euch.

  • Hast du denn deinem Steuerberater gegenüber das Arbeitszimmer überhaupt erwähnt? Da könnten sich ja noch ein paar Fragen ergeben bei Bilanzierung .... Auch ein Berater hat keine Glaskugel