Gemeinsam genutzte Wohnfläche 2-Familienhaus

  • Guten Tag,

    ich bin gerade dabei, die Grundsteuererklärung für unser selbstgenutztes 2-Familienhaus (Sachsen) zu erstellen. Dabei ist mir die Wertung von 2 Räumen im Keller (Badezimmer + Saunaraum) nicht ganz klar.

    Zählen diese beiden Räume überhaupt zur Wohnfläche aus folgenden Gründen?

    - Beide Räume sind gemeinschaftlich nutzbar, da Sie im für beide Familien zugänglichen Keller liegen und werden auch von beiden Parteien genutzt.

    - Der Saunaraum hat eine Raumhöhe von unter 2m und keine Heizung. Das Bad hat eine Raumhöhe >2m, aber nur eine Elektroheizung (bei sonst Zentralheizung im restlichen Haus)


    Falls die Räume zur Wohnfläche zählen, so die Sauna aufgrund der Höhe nur zu 50%. Aber wo gebe ich diese dann an - hälftig auf jede Wohnung addieren? Oder bei weiteren Wohnflächen, welche nicht in den Wohnungen enthalten sind (auch wenn der Kommentar dort besagt, dass diese Flächen bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf die Wohnungen zu addieren sind)?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Jonas

  • Es gilt doch die Wohnflächenverordnung (und gegebenenfalls ergänzende Vorschriften im Landesgesetz). In Bayern gelten Keller auch nicht als Wohnfläche, bei der Sauna muss man etwas genauer hinsehen, ob Nebenfläche.

  • Der Saunaraum hat eine Raumhöhe von unter 2m und keine Heizung. Das Bad hat eine Raumhöhe >2m, aber nur eine Elektroheizung (bei sonst Zentralheizung im restlichen Haus)

    Meines Wissens nach gehören die in jedem Fall zur Wohnfläche.


    Stellt sich mir wieder die Frage, was denn in der ursprünglichen Einheitswerterklärung diesbezüglich erklärt wurde bzw. ob die bei späterer Einrichtung dann "vergessen" wurden, als Änderung zu erklären. Jetzt sind auf jeden Fall vollständige Angaben zu machen, um etwaige weitere Konsequenzen wegen evtl. Falschangaben zu vermeiden.