Berliner Steuernummer für das Grundstück

  • Hallo, ich habe meine Wohnung in Berlin 1998 gekauft und leider keinen Einheitswertbescheid in den Kaufunterlagen gefunden. Bei der vierteljährlichen Abbuchung des zuständigen Finanzamts wird

    eine Steuernummer im Format nnn/nnn/nnnnn angegeben. Diese wird jedoch bei der Eingabe in dieser Form als ungültig abgewiesen, ebenso wenn ich die / weglasse. Was kann ich denn jetzt noch probieren?

    • Offizieller Beitrag

    Was kann ich denn jetzt noch probieren?

    Diese Nummer mal ohne Trennzeichen eingeben, also nur die Zahlen.


    Ansonsten in Deinen jährlichen Grundsteuerbescheid schauen, in dem die maßgebliche Steuernummer (Einheitswert-Aktenzeichen) der Bewertungsstelle mit Sicherheit vermerkt ist, weil die Einheitswertfeststellung bzw. der Grundsteuermessbescheid die maßgebliche Besteuerungsgrundlage (Grundlagenbescheid) für die Festsetzung der Grundsteuer ist.


  • Hab ich doch geschrieben: ich habe die "/" weggelassen, nutzt nichts. Hab aber auch noch nie einen Grundsteuerbescheid bekommen, die letzten Bescheide von meinen Nachbarn sind von 1991! Der Vorbesitzer hat mir keinen hinterlassen und auf den Abbuchungen steht die Nr., eigentlich im richtigen Format!?

    • Offizieller Beitrag

    Grundsteuerbescheid

    Sorry, Du kannst mir nicht erzählen, dass Deine Stadt keine Grundsteuer erhebt. Und diese wir jährlich erhoben und man bekommt einen entsprechenden Bescheid darüber. Und Zahlung wohl meist vierteljährlich nebst anderen Kosten.

  • Hab aber auch noch nie einen Grundsteuerbescheid bekommen,

    das ist nicht möglich - bei Besitzerwechsel wird zwingend zum nächsten 1.1. ein neuer Bescheid an den neuen Eigentümer versendet (ohne Bescheid keine gültigen Steuerzahlungen). Wir bekommen nur bei Änderungen jetzt noch einen Bescheid - hält sich in Grenzen, in 20 Jahren 2 Bescheide.

  • In Berlin steht (alternativ: stand früher) aber tatsächlich kein Einheitswert-Aktenzeichen auf den Steuerbescheiden.

    Ich hatte bei der Steuernummer das gleiche Problem - interessanterweise hat es meine "normale" Steuernummer anstandslos angenommen und die Erklärung konnte versendet werden.
    Soll sich die Finanzverwaltung nun kümmern / ärgern.

    • Offizieller Beitrag

    In Berlin steht (alternativ: stand früher) aber tatsächlich kein Einheitswert-Aktenzeichen auf den Steuerbescheiden.

    Und wie sollen die so eindeutig zuzuordnen sein? Das sind Steuerbescheide, die als Grundlagenbescheid für den Grundsteuermessbescheid bzw. die Grundsteuer dienen. Ohne Steuernummer ist das nichts.


    Soll sich die Finanzverwaltung nun kümmern / ärgern.

    Du kennst das mit der Versicherung zutreffender und vollständiger Angaben, oder? Dann lass doch noch ein paar Rückfragen entstehen und Du schaffst Dir dort dauerhafte Freunde. Das Ding ist eine Steuererklärung, eben so wie eine ESt- oder USt-Erklärung dies auch sind. Einfach mal vor Augen halten.


    In Berlin heißt das Einheitswert-Aktenzeichen übrigens Steuernummer, was man ohne großen Aufwand nachlesen kann. Allerdings ist es in meinen Augen sehr fraglich, dass diese Steuernummern für Grundstücke etc., für welche die Bewertungsstellen der Ämter zuständig sind, mit den Steuernummern der Veranlagungsstellen zur ESt etc. identisch sind. Auch das ist ein Vorgang, den man zumindest mit einem kurzen Telefonat vorab aufklären könnte.

  • "Sorry, Du kannst mir nicht erzählen, dass Deine Stadt keine Grundsteuer erhebt. Und diese wir jährlich erhoben und man bekommt einen entsprechenden Bescheid darüber. Und Zahlung wohl meist vierteljährlich nebst anderen Kosten."


    Habe ich nicht erzählt, sondern, dass 1/4jährlich abgebucht wird unter Angabe einer Steuernummer im Verwendungszweck, die nicht funktioniert. Und in unserer WEG hat niemand in den letzten Jahren eine derartige Bescheinigung bekommen! Tja, Berlin eben.

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich nicht erzählt, sondern, dass 1/4jährlich abgebucht wird unter Angabe einer Steuernummer im Verwendungszweck, die nicht funktioniert. Und in unserer WEG hat niemand in den letzten Jahren eine derartige Bescheinigung bekommen! Tja, Berlin eben.

    Auch für Berlin und seine Finanzämter gibt es eine Steuergesetzgebung und gelten die Anwendungsvorschriften der Abgabenordnung (AO). ;)


    Aber es liegt in Deiner/Eurer persönlichen Verantwortung.