Hallo,
es handelt sich steuerlich um ein Einfamilienhaus Baujahr 1979. Im Haus besteht eine Wohnung, die die Bedingungen einer Einliegerwohnung erfüllt und vom Sohn kostenfrei bewohnt wird. Das Haus wurde nicht selbst erbaut, und es ist mir unbekannt, ob eine Einliegerwohnung amtlich genehmigt wurde. Soll bei der Abfrage nach den Wohnflächen (unter 60qm) diese Wohnung separat aufgeführt werden oder aber nur die gesamte Wohnfläche des Einfamilienhauses?