Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen - Verlustvortrag ?

  • Hallo, ich war 2021 durchgehend krank. Dadurch habe ich ziemlich hohe außergewöhnliche Belastungen. Diese habe ich auch alle eingetragen. Kann ich hier einen Verlustvortrag für das Jahr 2022 geltend machen? Wo trage ich dies ein?

    • Offizieller Beitrag

    Für derartige Aufwendungen gibt es keinen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Es gilt insoweit zwingend das Jahr der Zahlung (§ 11 EStG).


    Du solltest über die Anschaffung einer Steuersoftware, gleich welchen Anbieters nachdenken. Eine Testversion reicht ja auch erst einmal. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag“ zu „Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen - Verlustvortrag ?“ geändert.