Hallo, ich war 2021 durchgehend krank. Dadurch habe ich ziemlich hohe außergewöhnliche Belastungen. Diese habe ich auch alle eingetragen. Kann ich hier einen Verlustvortrag für das Jahr 2022 geltend machen? Wo trage ich dies ein?
Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen - Verlustvortrag ?
- Steuerpflichtige
- Unerledigt
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Für derartige Aufwendungen gibt es keinen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Es gilt insoweit zwingend das Jahr der Zahlung (§ 11 EStG).
Du solltest über die Anschaffung einer Steuersoftware, gleich welchen Anbieters nachdenken. Eine Testversion reicht ja auch erst einmal.
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miwe4
Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag“ zu „Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen - Verlustvortrag ?“ geändert.