Grundsteuer für Mutter machen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte für meine 87-jährige Mutter die Grundsteuer machen. Lt. unserem Finanzamt kann ich das mit meinem Elsterzugang und meine Mutter benötigt dafür keinen eigenen Zugang.

    Wenn ich nun mit dem Programm anfange und alles Wahrheitsgemäß ausfülle, bekomme ich den Hinweiß, das ich keine Grundsteuererklärung abgeben muss. Stimmt ja auch eigentlich...






    Wie bekomme ich es denn geregelt, das ich für meine Mutter die Erklärung abgeben kann??

    Muß ich nun Lügen und behaupten, das alles schon mir gehört :) Nicht das dann später ein Fehler auftritt und ich genauso blöd aus der Wäsche schaue, wie aktuell...


    Ich hoffe, mir kann geholfen werden....


    Mfg


    Ulli

  • Indem du die erste Frage zum Eigentümer mit "ja" beantwortest. Deine Mutter ist die Abgabepflichtige, du bist doch nur "Helfer". Und deine Mutter ist die Eigentümerin.

    • Offizieller Beitrag

    Wie bekomme ich es denn geregelt, das ich für meine Mutter die Erklärung abgeben kann?

    Indem Du die Erklärung für Deine Mutter ausfüllst und nicht für Dich ;)

    Lt. unserem Finanzamt kann ich das mit meinem Elsterzugang

    Da sei noch gleich angemerkt, dass Du mit WISO Grundsteuer aktuell nur über Steuer:Versand versenden kannst und nicht direkt mit dem ELSTER-Zertifikat.

  • Also muss ich doch Lügen :) Noch bin ich ja nicht der Eigen

    Nein, es ist sogar erwünscht, dass für Familienangehörige, die nicht in der Lage sind dies online zu erledigen,

    andere Familienmitglieder die Grundsteuererklärung online abgeben !

    Einmal editiert, zuletzt von Kasper ()

    • Offizieller Beitrag

    Also muss ich doch Lügen :) Noch bin ich ja nicht der Eigentümer

    Was hat das mit Lügen zu tun? Es sind die Angaben für das Objekt bzw. die wirtschaftliche Einheit zu tätigen nach den Verhältnissen auf den 01.01.2022 und diese sind selbstverständlich aus der Sicht des/r Eigentümer/s zu beantworten.


    Was sollte denn ansonsten ein Steuerberater da eingeben?


    Wenn man möchte, kann man sich ja als Ansprechpartner, der Hilfe geleistet hat, eintragen. Bei Angehörigen i.S. § 15 AO absolut unproblematisch.

  • Warum denn das? Du machst im Namen deiner Mutter eine Erklärung für diese - also muss diese doch bejahen, dass sie Eigentümerin ist. "Nein" wäre gelogen, denn sie ist Eigentümerin.

  • Hallo zusammen,


    naja, das mit dem "Lügen" in meiner Antwort bezieht sich auf die direkte Fragestellung im Programm!

    Weil:

    - mir gehört weder das Grundstück / Eigentum

    - ich bin keine Erbbaunehmer


    Und da ich direkt gefragt werde, muss ich, im Sinne der korrekten Fragen, lügen.


    Würde vorher abgefragt, ob ich für einen Verwanten ausfülle (z.B. "Ist die Person, für die sie ausfüllen, Eigentümer?") wäre es für mich als Laie a) gleich zu erkennen, und b) richtiger!


    Auch dachte ich, das der Smiley hinter meiner Antwort den Sarkassmus erkenntlich macht. Dem war wohl nicht so...


    @Buhl: evtl. sollte in einer nächsten Version eine Abfrage erscheinen. A) ich bin der Eigentümer bzw. B) ich fülle für den Eigentümer aus. Dann ists für so Leute, wie mich, die nur 1x im Leben mit so etwas zu tun haben und nicht vorher schon mit diversen Häusern, Grundstücken usw. zu tun hatten, einfacher.

    Auch hatte ich erhofft, das die Grundsteuer analog zum Sparbuch (Programm downloaden, ausfüllen evtl. Datenübernahme usw) mit "Erklärvideos" kommen wird. Schade


    MfG


    Ulli

  • Du verstehst immer noch nicht. Woher soll denn das Programm wissen, dass derjenigen, der am Computer sitzt und Eingaben macht, jemand anderes ist, als die Person, die eigentlich die Angaben machen müsste? Denk doch einmal logisch.

    Du sitzt anstelle deiner Mutter und machst eine Steuererklärung, die deine Mutter machen müsste. Also wird doch sie gefragt, ob sie Eigentümerin ist.

    • Offizieller Beitrag

    Und da ich direkt gefragt werde, muss ich, im Sinne der korrekten Fragen, lügen.

    Nicht Du wirst gefragt, sondern der Eigentümer und zur Abgabe Verpflichtete. Das haben wir Dir doch jetzt erläutert. Es ist nicht "Deine" Steuererklärung.


    @Buhl: evtl. sollte in einer nächsten Version eine Abfrage erscheinen. A) ich bin der Eigentümer bzw. B) ich fülle für den Eigentümer aus. Dann ists für so Leute, wie mich, die nur 1x im Leben mit so etwas zu tun haben und nicht vorher schon mit diversen Häusern, Grundstücken usw. zu tun hatten, einfacher.

    Aus den bereits mehrfach genannten Gründen vollkommen überflüssig.

  • naja, das mit dem "Lügen" in meiner Antwort bezieht sich auf die direkte Fragestellung im Programm!

    Weil:

    - mir gehört weder das Grundstück / Eigentum

    - ich bin keine Erbbaunehmer

    die Fragen stehen aber so im amtlichen Formular - also musst du die Finanzbehörden anschreiben. Aber: jede Steuererklärung wird für den Verpflichteten abgegeben und alle Fragen beziehen sich immer auf den Verpflichteten. Wer ausfüllt, ist vollkommen gleichgültig (vorausgesetzt, er/sie ist dazu berechtigt). Jeder Lohnsteuerhilfeverein gibt ganz selbstverständlich immer aus Sicht des Steuerpflichtigen ein, nie aus Sicht des Vereins.

    @Buhl: evtl. sollte in einer nächsten Version eine Abfrage erscheinen. A) ich bin der Eigentümer bzw. B) ich fülle für den Eigentümer aus. Dann ists für so Leute, wie mich, die nur 1x im Leben mit so etwas zu tun haben und nicht vorher schon mit diversen Häusern, Grundstücken usw. zu tun hatten, einfacher

    Da denkst du auch falsch - diese Erklärung ist in Zukunft alle 7 Jahre zu machen oder bei Änderungen auch früher.

  • Hallo Ulli_R_S !


    Um Dein Gewissen zu beruhigen würde ich an Deiner Stelle einen Termin mit dem Finanzamt vereinbaren und

    dort in Anwesenheit eines Beamten mit Deiner Mutter zusammen die Erklärung beleghaft ausfüllen.


    Zudem kann der Beamte für Dich dann eine Bestätigung erstellen in der bescheinigt wird, dass Du nicht

    gelogen hast. ;) :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von Kasper ()

    • Offizieller Beitrag

    Um Dein Gewissen zu beruhigen würde ich an Deiner Stelle einen Termin mit dem Finanzamt vereinbaren und dort in Anwesenheit eines Beamten mit Deiner Mutter zusammen die Erklärung beleghaft ausfüllen.

    Wozu denn?

    Wer will, kann sich doch am Ende den Ausdruck machen und die Richtigkeit der Daten per Unterschrift von den Eltern bestätigen lassen.