Reverse Charge Frankreich Frage

  • Hallo.
    Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
    Ich erarbeite ein Layout (also eine Dienstleistung) für ein Unternehmen in Frankreich. Hier wäre meines Wissens nach das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, ich stelle also den Nettobetrag ohne MwSt. in Rechnung.

    Zudem liefere ich die mit dem von mir erstellen Layout bedruckten Drucksachen (also "Ware") INNERHALB Deutschlands an eine deutsche Lieferstelle, bei gleichem, französichem Rechnungsempfänger. Hierbei würde ich doch die MwSt. berechnen, da die Lieferung ja innerhalb DE ist und nicht ins Ausland geht.
    Sollte ich hier 2 Rechnungen getrennt schreiben oder lässt sich das in einer Rechnung verarbeiten (was mir lieber, wäre, da es ja auch ein Projekt ist)?


    LG

  • Aus dem Bauch raus 2 Rechnungen, da die sauber getrennt versteuert werden können.


    Du musst ja den Zusatztext in französisch auf die Rechnung schreiben, samt F-Steuernummer. Das würde dann auch für die Ware gelten. Deswegen für mich 2 Rechnungen.

  • Warum denn die Angabe auf französisch? Das steht aber nun wirklich nirgends. Alle Sprachen der EU sind gleichberechtigt - einen Zwang, die Angaben in der Sprache des Empfängerlandes zu machen, ist in der Umsatzsteuerrichtlinie nirgends vorgesehen (wäre nämlich Diskriminierung der heimischen Sprache). Die Angabe auf Deutsch ist voll und ganz ausreichend.

    Es fällt keinem Franzosen, Italiener, Spanier etc. bei Rechnungen nach Deutschland ein, den Vermerk auf Deutsch zu machen, was die Konsequenz wäre.

  • Mag sein, aber mehrere Steurportale, Haufe, auch IHKs. schreiben das man es schreiben soll und geben auch dei Texte vor.

    Ich habe es in Buhl so eingerichtet mit Länderabfrage, das es automatisch eingesetzt wird, bei mit die Innergemeinschaftlichen Texte. Reverse-Charge habe ich nicht als Rechnungssteller.

    Kostet nichts und der Empfänger weiss gleich was Sache ist.