Hallo liebe Forengemeinschaft,
Bisher hat es mit meiner Steuererklärung immer sehr gut geklappt, aber nun stoße ich an meine Grenzen und ich hoffe ihr könnt mir helfen
Wie gesagt, sitze ich an meiner Steuererklärung für das Jahr 2021 und frage mich wie, wo und was genau ich in dieser hinsichtlich der Hausgeldabrechnung, die ich von Verwalter bekommen habe eintragen muss.
In der Steuererklärung für 2020 war es noch recht „easy“ - hier habe ich in dem Reiter Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen und dann bei den Werbungskosten/Sonstige Kosten die Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren) eingetragen.
Doch nun frage ich mich, wie bzw. wo ich die neue Hausgeldabrechnung mit der Abrechnungsspitze eintragen muss; bzw. wo und wie ihr dies bei euch eingetragen habt.
Meine Hausgeldabrechnung bzw. die Zusammenfassung sieht wie folgt aus:
Bewirtschaftskosten gem. Einzelabrechnung: -vvvv,vv
Beitragsverpflichtung zur Instandhaltungsrücklage: -aaa,aa
Abrechnungssumme -yyyy,yy
Abzgl Hausgeld gemäß Einzelwirtschaftsplan zzzz,zz
Abrechnungsspitze (Nachzahlung) -bbb,bb
Vielen Dank für eure Unterstützung