Leider finde ich in der App im Dialog zur Lohnsteuerbescheinigung kein Feld 36 und auch sonst keine passende Eingabemaske zu "Steuerfreier Arbeitslohn, Wohnsitz im Ausland".
Kann jemand helfen?
Gruß Ralf
Leider finde ich in der App im Dialog zur Lohnsteuerbescheinigung kein Feld 36 und auch sonst keine passende Eingabemaske zu "Steuerfreier Arbeitslohn, Wohnsitz im Ausland".
Kann jemand helfen?
Gruß Ralf
Leider finde ich in der App im Dialog zur Lohnsteuerbescheinigung kein Feld 36 und auch sonst keine passende Eingabemaske zu "Steuerfreier Arbeitslohn, Wohnsitz im Ausland".
Du mußt erst die entsprechenden Eintragungen machen:
Vielen Dank für deinen prompten Hinweis. Wir haben unsere Tätigkeit mit Wohnsitz im Ausland vor mehreren Jahren aufgegeben und hatten im Steuerjahr 2021 schon unseren ausschließlichen Wohnsitz in Deutschland. Es kann sich also nur um einen anderen steuerfreien Arbeitslohn handeln. 🤔
Ich verfolge jetzt den Ansatz, den ehemaligen Arbeitgeber (wir sind im Steuerjahr 2021 in die Altersrente gewechselt) nach diesem Eintrag in Zeile 36 zu befragen. Vielleicht ergibt sich daraus eine neue Erkenntnis. 🤷♂️
Gruß Ralf
Wir haben unsere Tätigkeit mit Wohnsitz im Ausland vor mehreren Jahren aufgegeben und hatten im Steuerjahr 2021 schon unseren ausschließlichen Wohnsitz in Deutschland.
Wieso suchst Du dann nach
passende Eingabemaske zu "Steuerfreier Arbeitslohn, Wohnsitz im Ausland".
(auch im Threadtitel)?
Weil das exakt genauso in der Zeile 36 meiner elektronischen Lohnsteuermitteilung des ehemaligen Arbeitgebers angezeigt wird.
Und dem AG hattest Du den Wohnsitzwechsel nach D in 2020 oder früher auch mitgeteilt?
Ich verfolge jetzt den Ansatz, den ehemaligen Arbeitgeber (wir sind im Steuerjahr 2021 in die Altersrente gewechselt) nach diesem Eintrag in Zeile 36 zu befragen. Vielleicht ergibt sich daraus eine neue Erkenntnis. 🤷♂️
Was ich an Deiner Stelle allerdings direkt gemacht hätte.
Ja klar, in 2017 bereits, alles hochoffiziell mir Anmeldung bei der Meldebehörde und dem lokalen Finanzamt. Der Umzug war auch dem Arbeitgeber bekannt, da durch ihn veranlasst (Aufgabenwechsel). Daher glaube ich nicht, dass es direkt etwas mit der Auslandstätigkeit zu tun hat, außer es gab da noch einen "Restbetrag zum Gehalt" aus den Vorjahren, der erst jetzt beim Ausscheiden in die Altersrente entdeckt wurde.
Ich warte nun auf die Rückmeldung vom ehem. Arbeitgeber. Der müsste uns ja sagen können, was er in dieser Zeile 36 eingetragen hat.
Danke für eure Bemühungen
Gruß Ralf
Ich warte nun auf die Rückmeldung vom ehem. Arbeitgeber. Der müsste uns ja sagen können, was er in dieser Zeile 36 eingetragen hat.
Wir sind gespannt
Es hat sich geklärt! Der ehemalige Arbeitgeber hat geantwortet.
In der Zeile 36 wurde ein steuerfreier Arbeitslohn eingetragen, der sich aus der Auszahlung eines angesparten Arbeitslohnes ergibt. Der Text "Wohnsitz im Ausland" ist generisch und für uns nicht relevant. Der steuerpflichtige Anteil der Auszahlung des Angesparten ist in der Lohnbescheinigung in der Zeile 3 enthalten.
Danke an alle Unterstützer dieses Forums!
Ralf
Alles klar. Vielen Dank für die Rückmeldung und Aufklärung.