Hallo zusammen,
wir haben zu Vermietungszwecken ein Grundstück in 2021 gekauft, welches leider durch Verzögerungen erst in 2022 baufertig sein wird und damit eben in 2021 nicht bebaut war. Wo kann ich die Grundsteuer als Werbungkosten eingeben (+die ganzen anderen Notar und Gerichtskosten) und muss ich irgendwas beachten, außer, dass ein zeitlicher Zusammenhang zur Vermietung gegeben ist?
Beste Grüße