Hallo liebe Buhl-Community,
ich nutze steuer:web dieses Jahr das erstmal als Vermieter einer Wohnung und habe die Einkommenssteuererklärung soweit fast fertig und alles eingetragen. Das einzige wo ich noch (trotz Recherche im Netz) unsicher bin, ist der Punkt, was ich als Vermieter steuerlich absetzen kann in Bezug auf die Hausverwaltung und die Nebenkosten. Konkret:
Hausgeld (monatliche Zahlung an die WEG-Hausverwaltung): mein Wissensstand ist, dass ich das Hausgeld abzüglich der zugeführten Instandhaltungsrücklage eintragen kann.
Beispiel (aus Screenshot): 256€ monatl. Hausgeld, davon 100€ Rücklage = 156€ absetzbares Hausgeld für den Monat
Stimmt dies?
Und die zweite Frage (zu der ich auf einigen Seiten im Netz auch unterschiedliches gelesen habe): wie sieht es mit den umlagefähigen- und nicht-umlagefähigen Kosten aus? Siehe ebenfalls im Screenshot anbei.
Die nicht-umlagefähigen Kosten trage ich ja als Vermieter selber. Kann ich den Posten aus der Abrechnung komplett absetzen? Und: die umlagefähigen Kosten ebenfalls? Diese trägt ja der Mieter (die Betriebskostenzahlungen habe ich in steuer:web natürlich unter den Einnahmen verbucht).
Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich anteilig das Hausgeld (minus Rücklage) sowie sowohl umlagefähige- als auch die nicht umlagefähigen Kosten als Vermieter absetzen? Wo wird letzteres genau eingetragen? Ich vermute unter: "Vermietung Wohnraum" -> Objekt -> "Ausgaben (Werbungskosten)" -> "Laufende Betriebskosten"
Würde mich über Feedback freuen!