WEG Abrechnung - Mieterabrechnung

  • Ich verwalte in einer WEG 9 Wohnungen und 3 Garagen. Sämtliche Einheiten sind vermietet. Bisher habe ich die WEG Abrechnungen mit (unzulässigen) Wertstellungsdaten so aufgebaut, dass die WEG Abrechnung nach dem Abrechnungszeitraum abgebildet wurde. Das führte dazu, dass die Eigentümer mit den Zahlen aus der WEG Abrechnung mit ihren Mietern einfach abrechnen konnten. Dass das angreifbar ist, ist mit bekannt. Um aus dem Dilemma herauszukommen, will ich das beenden und die Jahresabrechnungen mit den Eigentümern korrekt nach dem Abflussprinzip aufbauen.

    Für die Mieterabrechnungen mit Berücksichtigung des Abrechnungszeitraums hätte ich einen Vorschlag:

    Mit der Jahresabrechnung (Abflussprinzip) erhält jeder Eigentümer eine weitere Jahresabrechnung mit den Zahlen aus dem Abrechnungszeitraum. Das müsste doch machbar sein, denn jede Buchung kann doch direkt mit dem zugehörigen Abrechnungszeitraum versehen werden.


    Ich weiß nicht genau, ob WISO Hausverwalter eine solche Mieterabrechnung jetzt schon ermöglicht.

  • Hallo!


    Ich mache tatsächlich beides und erstelle mit Hilfe des Hausverwalters die Hausgeldabrechnungen für die Eigentümer (Abflussprinzip) und die Nebenkostenabrechnungen für die Mieter (Leistungsprinzip). Das funktioniert auch sozusagen "gleichzeitig" bzw. parallel. Dann gibt es einige Kosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Dafür sind dann bestimmte Schlüssel einzurichten, so dass die Kosten richtig verteilt werden. Ansonsten habe ich den Vorteil, dass mir die Namen der Mieter bekannt sind und ich die richtigen Schlüssel für die Einheit (Personenanzahl) vorliegen habe. Und - großer Vorteil - mit den Eigentümern ist gegen einen geringen Obolus vereinbart, dass ich die Nebenkostenabrechnung erstelle.

  • Hallo und danke für die Info.

    Das hört sich doch ganz gut an. Ist das Einrichten für die Mieterabrechnungen ein Programmbestandteil vom WISO Hausverwalter oder muss das selbst kreiert werden? Wenn es ein Programmbestandteil ist: Wo finde ich das in der Hilfe?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Hallo WLD,

    die Nebenkostenabrechnung für die Mieter ist ein zentraler Bestandteil der Funktionen des WISO Hausverwalters. Du musst einfach ganz am Anfang, wenn du ein Gebäude anlegst, anwählen, dass du sowohl WEG- als auch Mietverwaltung für das Gebäude machst. Wenn du dann die einzelnen Rechnungen immer mit Abrechnungszeitraum verbuchst, kommt am Jahresende ganz automatisch das richtige Ergebnis bei Hausgeldabrechnung (für Eigentümer) und bei Nebenkostenabrechnung (für Mieter) raus.

    Das Lustige ist: Die Unterschiedsbeträge sind bei zutreffend kalkulierten Vorauszahlungen kaum der Rede wert. Aber damit es formal korrekt ist, musst du tatsächlich zwei Abrechnungen pro Einheit machen.

    Aber damit es nicht so einfach ist, erhältst du für deine Recherchen noch mehr Input: "Entgegen der Auffassung der überwiegenden Zahl der Mietgerichte hat der BGH mit Urteil vom 20.2.2008 entschieden, dass der Vermieter gegenüber dem Mieter auch nach dem Abflussprinzip abrechnen und die Kosten in Rechnung stellen darf, mit denen er vom Leistungserbringer bzw. vom Verwalter im Abrechnungszeitraum belastet worden ist." Das heißt, dass der umlagefähige Teil der WEG-Abrechnungen doch einfach so an den Mieter weitergegeben werden kann. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es zumindest bei "langjährigen" Mietern so gemacht werden darf.

    Für Heizkosten gilt das übrigens nicht. -

  • Ich hatte meinen Post (#1) auch direkt zu Buhl Data geschickt und um eine Antwort gebeten. Buhl antwortet:


    """vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Die von Ihnen gewünschte Funktion liegt in der Software zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Ihren Hinweis haben wir als Verbesserungsvorschlag aufgenommen und an die Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Dies ist keine verbindliche Zusage zur Integration. Es besteht derzeit nicht die Möglichkeit Ihnen einen genauen Termin für die Realisierung dieses Verbesserungsvorschlages mitzuteilen. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir für Verbesserungsvorschläge keine definitive Zusage treffen können. Die Vorschläge werden immer dann eingearbeitet, wenn

    - diese zu einem Kontext der jeweiligen Weiterentwicklung passen

    - eine entsprechende Nachfrage von Kunden existiert

    - der Zeitbedarf für die Realisierung dabei im Verhältnis steht

    Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung."""


    Schaun wir mal.

    Danke an alle, die auf meine Fragen geantwortet haben.

  • Ich fühle mich nach der Antwort von Buhl aufgefordert, noch was anzumerken: Wenn ich die Frage von dir, WLD richtig verstanden habe, dann macht die aktuelle Software völlig selbstverständlich und korrekt exakt das was du willst. Und zu den Antwort von Buhl beschleicht mich das Gefühl, dass die einfach einen Falschen Textbaustein als Antwort verwendet haben.

    Oder ich habe deine Frage nicht verstanden.

  • Ich habe mich ja auch etwas irritiert gefragt, was Buhl da antwortet. Habe aber Buhl nicht erneut kontaktiert. Mit der umfassenden Darstellung aus deiner Antwort (s.o.#5), komme ich meinem Ziel ja sehr nah. Interessant war auch dein juristischer Hinweis zur Kostenverteilung durch die Eigentümer auf Basis der Eigentümerabrechnung des Verwalters.

    Die "Buhl Antwort" interpretiere ich mal so, dass man meinen Vorschlag, ein Dokument mit den Betriebskosten aus dem Abrechnungszeitraum zusätzlich zur "Abfluss-Abrechnung" automatisch zu generieren, mal betrachten/mit der Softwareabteilung diskutieren will. Damit ließe sich dann ja auch schnell feststellen, wie gering der Kostenunterschied wirklich ist.

  • 25 - 30 € netto. Und ja, ich stehe denen auch zur Verfügung. Rückfragen gibt es nur mal bei "neuen" Mietern, Beschwerden keine. Alles harmlos, weil der Hausverwalter alles gut und übersichtlich auflistet.

    Pro Monat, solltest Du noch hinzufügen. Sonst denkt der eine oder andere noch, das ist aber n Schnapp, dann lass ich das den Verwalter machen....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Ich habe mich ja auch etwas irritiert gefragt, was Buhl da antwortet.

    Das ist der übliche Textbaustein bei Fehlern oder Verbessungsvorschlagmeldungen.


    Die Reaktion desjenigen, der den Knopf drückt: "Oh Scheisse, wieder so'n nerviger Kunde mit bescheuerten Vorschlägen. Lass mich doch in Ruhe, ich hab keine Zeit für sowas. Muss WoW zocken während der Arbeitszeit."


    :lol:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Die Reaktion desjenigen, der den Knopf drückt: "Oh Scheisse, wieder so'n nerviger Kunde mit bescheuerten Vorschlägen. Lass mich doch in Ruhe, ich hab keine Zeit für sowas. Muss WoW zocken während der Arbeitszeit."

    Du schließt wohl von dir auf andere - dies ist eine durch nichts belegte (ausgedachte) Vermutung von dir. Du solltest etwas vorsichtiger sein mit solchen Behauptungen - das könnte man bei böswilliger Betrachtung als Verleumdung auslegen.

  • Ich vermute, die Antwort von Buhl bezieht sich auf den Teil "Mit der Jahresabrechnung [...]", also die gemeinsame Ausgabe als Teil der Hausgeldabrechnung. Das kann der HV tatsächlich nicht.


    Das ist der übliche Textbaustein bei Fehlern oder Verbessungsvorschlagmeldungen.


    Den bekomme ich auch häufiger und höre oder sehe dann nichts mehr davon. Mein Eindruck ist, diese Dinge kommen in eine laaaange Liste...

  • Das ist der übliche Textbaustein bei Fehlern oder Verbessungsvorschlagmeldungen.


    Die Reaktion desjenigen, der den Knopf drückt: "Oh Scheisse, wieder so'n nerviger Kunde mit bescheuerten Vorschlägen. Lass mich doch in Ruhe, ich hab keine Zeit für sowas.

    Du konntest es nicht besser beschreiben ;)

  • Ich denke, wir sollten es jetzt mal gut sein lassen und das Thema beenden.


    Ich denke ohnehin darüber nach, ob ich mal die Lexware Software Quickimmobilie ausprobiere. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit Lexware gemacht oder ist vielleicht von dort weg- und zu Buhl HV gegangen? Würde mich tatsächlich interessieren.

  • ob ich mal die Lexware Software Quickimmobilie ausprobiere.

    Hol dir die Testversion, da kannst du mal üben. Damals musste ich die bestellen, bekam eine Testphase von 30 Tagen, danach wurde die erstellte Rechnung reif zu bezahlen.

    Ich habe aber die Frist nicht abgewartet und habe gekündigt.


    Erfahrungen muss man selber suchen, da kann man seine Meinung sagen aber andere haben ihre Ansichten. Da ich beide Testversionen hatte, habe ich mich mich für diesen HV entschieden. Damals war auch nicht die Möglichkeit mit dem Support zu telefonieren, dafür wären € fällig gewesen. Das Forum war damals recht gut besetzt.

  • Die Reaktion desjenigen, der den Knopf drückt: "Oh Scheisse, wieder so'n nerviger Kunde mit bescheuerten Vorschlägen. Lass mich doch in Ruhe, ich hab keine Zeit für sowas. Muss WoW zocken während der Arbeitszeit."

    Du schließt wohl von dir auf andere - dies ist eine durch nichts belegte (ausgedachte) Vermutung von dir. Du solltest etwas vorsichtiger sein mit solchen Behauptungen - das könnte man bei böswilliger Betrachtung als Verleumdung auslegen.

    Was hast Du denn bei Deinem Post geraucht ?? :D :lol:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Lexware Software Quickimmobilie

    Ich hatte mal eine kurze Affäre mit der Software, als Bewerber bei einer Hausverwaltung zum Probearbeitstag. Da bin ich genau über das Problem gestolpert, dass ich keine Abrechnungszeiträume für eine Wasser-Jahresrechnung vom Vorjahr eingeben konnte. Das ist schon eine einigermaßen grundlegende Funktion - vielleicht gibt es die da, aber ich habe die nicht gefunden, und die Kollegin dort hat sich beholfen, indem Sie ein fiktives Rechnungsdatum 31.12. des Vorjahres eingegeben hat.
    Wenn das wirklich das Level ist, auf welchem Lexware die Verwalter improvisieren lässt, fühle ich mich bei Buhl besser aufgehoben.