Gas und Wasserrechnung buchen

  • Hallo,


    ich nutze seit kurzer Zeit den Hausverwalter und bin noch in der Anfängerphase.


    Ich habe folgende Frage:


    Die Heiz und Wasserkosten Abrechnung wird von einem externen Dienstleister erstellt.

    • Aktuell habe ich von den Stadtwerken die Jahresabrechnung für Gas und Wasser erhalten.
    • Auf welches Konto gebe ich diese Ausgaben ein?


    Freue mich auf die Antworten



    Raul

  • Auf welches Konto gebe ich diese Ausgaben ein?

    Ich gehe davon aus, dass du keine WEG machst sondern "normale" Betriebskostenabrechnungen, richtig?


    Wenn das zutrifft, dann solltest du ein Konto vor 4500 anlegen, damit du die Heizkosten, die ja für jeden Mieter separat von den Messdienstleister erstellt werden, dort mit dem Umlageschlüssel "laut Abrechnung" komplett reinbuchst und dann den einzelnen Mieter berechnest. Heißt, du kannst dann auch keine Brennstoffkosten in 4500 buchen, da ja du sicherlich unter Gebäude und Heizung die Abrechnungsart "ohne Heizkosten" bzw. "durch ex-Dienstleister" eingestellt hast.


    Wegen Wasser die Frage, hast du Kalt- und Warmwasser für jede Wohnung? Wenn ja, musst du aufpassen, denn die Kosten für Warmwasser wird in die Heizkosten eingerechnet, was der MDL macht.

    Wenn Wasserzähler da sind, musst du die entsprechend anlegen. Füge dir eine Arbeitsanleitung bei. Bitte unbedingt auf die richtige Umlageschlüssel achten.


    Die gesamten Wasserkosten werden in Konto 4150 und die Abwasserkosten in 4160 gebucht.


    So, jetzt prüf es bitte und wenn Fragen sind, melde dich.


    https://update1.buhl-data.com/…6623-317781402.1544871603

  • Eigentlich gibt man die Kosten der Jahresabrechnungen beim externen Dienstleister an, wenn der diese Abrechnung mitmacht (soll).


    Dann bekommst Du irgendwann die Abrechnung, die dann komplett als Posten eingegeben wird: Der Hausverwalter gibt einem dann die Möglichkeit, über "Kostenverteilung" Verteilung der Kosten laut Abrechnung auf den Mieter" zu verteilen. Sorry, errjot, keine Umlageschlüssel anzulegen...

  • Hallo KL,


    die beschriebene Vorgehensweise zur Abrechnung über den Dienstleister wird hier auch so umgesetzt.


    Ich wollte nur vorweg schon die Ausgaben buchen, daher die Frage -auf welche Konten- ich buchen kann.


    Das Konto 4599 kann ich nicht nehmen weil ich lt. Handbuch den Umlageschlüssel (lt.Abrechnung) wählen soll.


    Neues Konto anlegen, oder bin ich auf dem falschen Weg?

  • Das Konto 4599 ist jedoch genau das richtige. Wenn Du die Kosten vorher nicht eingibst, dann stellt der Hausverwalter das fest (wenn du das mit den ext. Dienstleister und Verteilung der HK wie oben beschrieben machst). Der Hausverwalter macht dann eine Buchung "Ausgabe", nennt diese "Überverteilung HK" und bucht das auf das Konto 4599. Damit wird das dann auf die einzelnen Mieter verteilt.

    Funktioniert bei Mietverwaltungen gut, wenn damit nichts anderes gemacht werden soll, als die Nebenkosten-Abrechnung.


    Exkurs:

    Bei einer WEG-Verwaltung wäre es ein bisschen anders. Hier buche ich alle Abschläge auf 4599 (die, die zu den Heizkosten gehören), und damit stimmen dann auch alle Konten.


    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

  • kleiner Verwalter: ICh habe deinen Exkurs und den von Datawizz bzgl. der Zuordnungen der Abschläge und der Jahresendrechnungen (meist in dem dem Wirtschaftsjahr folgenden Jahr gelesen und probiert. Dennoch komme ich einfach nicht zurecht, frage nochmal direkt an.


    Ich bräuchte dennoch nochmal Hilfe.

    -Ich will für das Wirtschaftsjahr die WEG-Hausgeldabrechnung machen UND die Mieterabrechnung für die Mieter

    - Die Rechnungen der Versorger (GAs, Wasser, Abwasser, Strom etc.) treffen regelmäßig im Folgejahr, also nach Wirtschaftsjahr ein.

    1- FÜR die WEG-Abrechnung gilt das Abflussprinzip, also Wirtschaftsjahr-----

    2--Für die Mieterabrechnung das Betriebskostenjahr

    3-Dazu kommt, dass ich Heizkosten sowie auch Wasser/Abwasser vom externen Dienstleister abrechnen lasse bisher


    Aus meiner Sicht können also nur korrekt die Abschlagszahlungen für die Versorger im Wirtschaftsjahr korrekt zugeordnet werden, die ich dann eben als Ausgaben kontieren muss nach Abschlag für Wasser 4150, Abwasser 4160, Niederschlag 4165, etc.


    Jetzt die Frage:

    - Die ABschläge würde ich vom Hauskonto Bank weg als Ausgabe für o.g. Konten buchen>>>>gehen damit auch in die WEG-Abrechnung ein (also 12x)

    -Wie buche ich nun die Schlussrechnung (eintreffend im Folgejahr) die o.g. Konten? -Ich würde gerne den in der Schlussrechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag buchen- Wie? Als Ausgaberückzahlung und Einnahmerückerstattung gegen das Bankkonto oder gegen die Kostenkonten (4150,4160,4165 etc)?

    Deine Lösung mit dem Konto 4599 habe ich zwar verstanden, was Heizkosten betrifft. Für die anderen Verbrauchskosten erscheint mir das aber nicht möglich.


    Also nochmal in Kürze: Für die WEG-Abrechnung bleibt mir eigentlich wegen Abflussprinzip im Wirtschaftsjahr nur die Verbuchung der Abschläge, da die Schlussrechnung ja immer im Folgejahr kommt. Für die NK-Mieterabrechnung wäre das egal, da hier ja der Bezugszeitraum auf die Betriebskostenperiode immer manuell einzustellen wäre bzw. die Abrechnung teilweise irgendwann auch über externen Abrechner kommt. -Der ganze Verbuchungsakt ist mir aber nicht klar für die unterschiedlichen Zielstellungen.


    Irgendwie bekomme ich das nicht richtig hin:

    Beispiel:

    Wasser:

    -Gezahlte Abschläge 264€ im Jahr 2020

    - Schlussrechnung Wasser für 2020 mit Datum in 2021: Gesamtkosten 460€

  • Ganz einfach:
    Die Verbrauchskosten für Heizung/Wasser/Wasser rechne ich immer im Leistungsprinzip ab und nicht im Abflussprinzip. Da steigt sonst niemand mehr durch, auch wenn es anders richtig wäre. Das versteht aber niemand von den Eigentümern, also lasse ich das so, wie ich es für die Mieter abrechne. Bislang gab es an der Stelle auch niemanden, der das in Frage gestellt hat.


    Ich kneife mir auch alles an "Verbindlichkeit" gegen Bank usw. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Aber ich bin auch kein Buchhalter, vielleicht liegt es einfach daran, sondern Ingenieur und Immobilienverwalter (IHK). Ich schreibe das jetzt einfach mal dahin, weil ich mich tatsächlich ein paar Monate in die Fänge der IHK begeben habe. Um eben richtig abrechnen zu können.


    Meistens ist in der Schlussrechnung Wasser der 1. Abschlag enthalten, also einmal genau hingucken, zumindest ist das hier so. Es gibt 11 Abschläge und die Abrechnung, die den 1. neuen Abschlag enthält. (Sind wirklich nur 11 Abschläge).



    - Abschläge dann buchen, wenn sie anfallen (jeden Monat z.b. am 03.xx)

    - Verbrauchsabrechnung einbuchen, wenn Sie kommt, aber "Nachforderungen" und "Erstattungen" auf den Zeitraum 2020 setzen, den eventuell 1. Abschlag natürlich für den Monat des Abschlags

    => für mich sind Verbrauchsabrechnungen Splittbuchungen (oft ist Wasser mit Strom oder Gas zusammen), deshalb genau gucken, welcher Betrag sich wie zusammensetzt.

    => immer die Konten nehmen, auf die Du die Abschläge gebucht hast!


    Für Deine Rechnung z.B.
    196 € Nachzahlung auf den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 auf Dein Wasserkonto 4150, es sei denn, da sind noch Abwasserkosten enthalten, dann entsprechend aufteilen zwischen Abwasser- und Wasserkonto

  • Ich danke sehr herzlich, mir schien auch das sehr plausibel, versuchte teilweise schon das im Programm nachzuvollziehen. Irgendwie habe ich im Moment das "Gefühl", dass sowohl deine Ausführungen wie die von datawizz was für sich haben und eine Art Kombination aus beidem den Schwächen des Programms am besten abhelfen könnten.


    Da meine Abrechnung der Heizkosten sowie Kaltwasser ja ein externer Dienst macht, komme ich mit den Kostendarstellungen dennoch nicht ganz zurecht. Es ist so, dass ich auf die genannten Konten ja Wasser, Abwasser, etc. einbuche. Wenn ich nun noch die letzliche Abrechnung durch den externen Dienstleister einbuche, summiert sich das ganze. Außerdem entsprechen die Kaltwasserkosten z.B. ja nicht den Kosten durch den Lieferanten, sondern es kommen bei dem externen Dienstleister ja auch noch deren Kosten mit hinzu, die die auch unter Kaltwasser (wasser + Abwasser+ Abrechnungsservice etc.) subsummieren.

    Außerdem fürchte ich, dass ich durch Falschbebuchungen aus dem letzten Jahr hier falsche Dinge mitgeschleppt habe. Ich habe 2019 mit dem Hausverwalter begonnen, da dann irgendwie die Abrechnung für Mieter hinbekommen, die WEG haute nicht hin, da wir aber als Familie die WEG für 2 Gebäude betreiben, war ich gnädig mit mir. Allerdings muss das irgendwann mal richtig sein.

  • Bitte beachtet doch einmal die Vorschriften für .. WEG - Hausgeldabrechnung und WEG-Einzelabrechnung bzw. Mieterabrechnung


    http://www.hausverwaltung-used…0Leistungsprinzip-13.html


    Ich löse das Problem ( Dienstleister erstellt die HK Abrechnung nebst Wasserabrechnung) in dem ich den Umlageschlüssel für Abwasser und Kaltwasser -lt. Abrechnung - nehme. In der Hausgeldabrechnung (Einnahme-Ausgabe-Rechnung) sind somit die Umsätze nach dem Abflussprinzp aufgeführt. Da ich die Kosten dann aus der Abrechnung des Dienstleister einzelnd auf die Eigentümer/Mieter umlege, erhalte ich die gewünschte Einzelabrechnung, wie vorgeschrieben, nach dem Leistungsprinzip.

  • Ich erstelle Einzelabrechnungen, das passt. Sowohl für Eigentümer und Mieter. Alles gut.


    Und cuchi... genau, das summiert sich alles auf. Deshalb buche ich alles, was der externe Dienstleister abrechnet, über die 4599. Sonst hast Du Kosten einfach doppelt drin, was auch nicht sein kann.

  • Ich löse das Problem ( Dienstleister erstellt die HK Abrechnung nebst Wasserabrechnung) in dem ich den Umlageschlüssel für Abwasser und Kaltwasser -lt. Abrechnung - nehme. In der Hausgeldabrechnung (Einnahme-Ausgabe-Rechnung) sind somit die Umsätze nach dem Abflussprinzp aufgeführt. Da ich die Kosten dann aus der Abrechnung des Dienstleister einzelnd auf die Eigentümer/Mieter umlege, erhalte ich die gewünschte Einzelabrechnung, wie vorgeschrieben, nach dem Leistungsprinzip.

    Cowgirl : Ich glaube nach vielem Testen, dass das die richtige Spur für mich ist, habe aber dennoch in der Umsetzung im HV noch Probleme und bitte nochmal kurz um konkretere Erläuterung:


    Mein Beispiel:

    1.Wasser/Abwasserrechnung für 01.03.-31.12.2020- Eingang der Rechnung 29.01.2021,:

    -Gesamtbetrag Wasser/Abwasser 759,86€, darin gezahlte Abschläge in 2020 444 €, Nachforderung 315,86 €

    2. Abrechnung durch externen Dienstleister am 08.2021:

    - Gesamtbetrag: Wasser/Abwasser: 812,98 € (inkl. der Service-Gebühren) mit dort Aufteilung auf die Mieter bzw. Eigentümer


    Wenn ich jetzt deinem Beispiel folge:

    1. auf 4150 (lt. Abrechnung) mit Gesamtbetrag 759,86€: Darin Splittbuchung auf 4150: Abschläge für 2020 444 € + auf 4150: Nachforderung 315,86 auf 2021

    2. Externer Dienstleister: Von mir aus 4599 geschaffene Kopie mit 4604 (dort Umlageschlüssel-Veränderung auf "Nebenkosten(Umlagefähig) und Lt. Abrechnung) mit dann bei Einnahmen/Ausgaben Bezugszeitraum der Betriebskostenperiode 01.03.-31.12.2020


    Ist dies vom Grundsatz her richtig verstanden? Leider führt er

    -in der WEG-Abrechnung überhaupt keinen Wasserbetrag aus 4150 auf und

    -in der Mieterabrechnung dann die Position Wasserversorgung mit den Abschläge aus 2020 sowie zusätzlich den korrekten Betrag aus dem Betrag des externen Dienstleisters


    Was mache ich falsch? MÜsste doch eigentlich auf der richtigen Piste sein, oder?


    Ergänzend dazu noch die Frage, wie du dann mit den Kosten des Dienstleisters selbst machst?

    - Bei uns fordert der im laufenden Jahr 2020 bereits Abschlagszahlungen und seine Schlussrechnung kommt dann wie oben auch im Folgejahr?

    -Allerdings rechnet der ja seine Umlagefähigen GesamtKosten ja auch schon in seiner Aufteilung für die Mieter/Eigentümer entsprechend des Betriebskostenzeitraum 01.03-31.12.2020 mit hinein?


    Ich wäre für deine Hilfe sehr dankbar.

  • Hallo cuchi,


    Bitte fasse deine Beispiele einmal in Buchungssätze, damit man die nachverfolgen kann. Deine Beschreibung ist mir zu kompliziert.


    Du musst alle Umlagekonten, die du über den Dienstleister abrechnest und auf die Mieter /Eigentümer verteilst den Schlüssel lt. Abrechnung geben.


    Alle Zahlungen in 2020 werden auch in 2020 in der Hausgeldabrechnung erfasst. Kosten, die in 2021 für 2020 bezahlt werden, werden in 2021 erfasst - allerdings mit dem Betriebskostenzeitraum aus 2020. D.h. bestimmte Kosten werden dann in der NK 2020 für den Mieter umgelegt (Leistungsprinzip). Das gilt auch für die Verbrauchskosten, die der Dienstleister in seiner Aufstellung hat und händisch auf Mieter/Eigentümer verteilt werden. Das ist die Abweichung zwischen Hausgeldabrechnung (Abflussprinzi) und Einzelabrechnung.

  • Danke, ich probiere es einfacher, verzweifle so langsam an der Materie:


    1. Buchung: Abschläge Wasser in 2020: 31.12.2020 Ausgabe Abschläge 180 € auf Konto 4150 von Hauskonto Bank

    2. Buchung: Rechnung Wasser 2021: 29.01.2021: Gesamtbetrag 460€ Ausgabe Gesamtkosten auf Konto 4150 gegen Hauskonto Bank:

    -----mit Splitbuchung: a) Ausgaberückzahlung 180€ Abschläge 2020 und b) Ausgabe Nachforderung 196€ in 2021 Bezugszeitraum 01.03.2020-31.12.20


    3. (hier völlig unklar): Externer Abrechner: Konto 4604 (siehe oben mit Umlageschlüssel-Veränderung auf "Nebenkosten(Umlagefähig) und Lt. Abrechnung?

    - Eingang 08.02.2021 Externer Abrechner mit zusätzlichen Kosten bei Wasser (mit Abrechnungsservice, Eichgebühren etc.) für Betriebskostenzeitraum 01.03.-31.12.2020:, aber darin natürlich die Kostenmäßige Verteilung der Gesamtkosten (Gesamt-Wasser 460,- plus Abrechnung 33 € + Eichgeb. 20€)= Gesamt 513 €, die er verteilt auf 4 WE=4 Eigentümer): dazu hat der externe Abrechner natürlich auch noch das ganze Jahr 2020 Abschlagszahlungen erhalten, stellt Schlussrechnung in 2021, wobei er diese Kosten für Wasser und auch Heizungsabrechnung bereits in die Verteilung der Abrechnung einrechnete (nach Leistungsprinzip), obwohl erst im Folgejahr tlw. anfallend.

    - Jedenfalls ist dieser Gesamtbetrag 513€ als Ausgabe auf 4604 gegen Verrechnungskonto- Aufteilung erfolgt dann lt. Abrechnung auf Mieter und EIgentümer

    --Mieter klappt natürlich, da Bezugszeitraum 01.03.-31.12.2020

    - WEG klappt natürlich nicht, da Abrechnungseingang d- externen Dienstleisters am 08.02.21 war mit den dann dort auch benannten eigenen Schlussrechnungsbeträgen, die er aber natürlich schon mit in der Kostenaufteilungsrechnung verrechnete??


    ICh kann leider keine Screenshots hier reinstellen.

    Bin schon den ganzen Tag an diesem Thema und habe so viel verändert, dass ich überhaupt nichts mehr nachstellen kann. Bin gerade schon dazu übergegangen, an einem PC nur die Mieterabrechnung zu machen und am anderen PC die WEG zu versuchen, damit jeweils unterschiedliche Zielrichtungen bebucht werden können. Aber das kann es ja auch nicht sein. Dreh bald am Rad damit



  • Hallo cuchi,


    ein Tipp...ehe du in deiner richtigen Wohnanlage herumprobierst und anschl. die Übersicht verlierst, mach es in den Musterfällen. Da kannst du ausprobieren und löschen so viel du willst.


    Umlagekonten : lt. Abrechnung

    1. Buchung Wasserabschläge in 2020 - gezahlte Beträge 180,00 AUSGABE- Konto Wasser an Bank Abrzeitr. 1.3. - 31.12.2020


    2. Buchung Schlussrechnung 2021 Wasser - Gesamtbetrag 280,00€ : Splitten 460,00 AUSGABE - Konto Wasser/ 180,00 Ausgabenrückerstattung -Konto Wasser . an Bank - Abrechnungszeitraum 1.3. - 31.12.2020 d.h. du hast 280,00 € an die Wasserwerke für 2020 im Jahre 2021 bezahlt.


    Die gezahlten Kosten an den Dienstleister verbuchst du genauso:


    Aufteilung so wie in der Abrechnung des Dienstleisters Messgeräte , Ableseservice etc. all diese Umlagekonten lt. Abrechnung

    Kosten gezahlt in 2020 - Umlagekonto an Bank

    Schlussrechnung in 2021 - Endbetrag - Splittingbuchung wie bei dem Wasser auf die jeweiligen Konten verteilt an Bank (Abrechnungszeitraum 1.3. - 31.12.2020)



    Für die Hausgeldgesamtabrechnung (Einnahmen/Ausgabenrechnung) ist ausschlaggebend das tatsächlich geflossene Geld im Abrechnungszeitraum vom 1.3. - 31.12.2020. Kontrolle : Anfangsbestand + Einnahmen ./. Ausgaben = Endbestand (Kontostand am 31.12.)


    Für die Einzelabrechnung der Mieter ist das Leistungsprinzip vorgesehen, für die Einzel WEG-Abrechnung das Abflussprinzip mit der Ausnahme, dass Verbrauchskosten (Heizung- und Warmwasser) nach dem Leistungsprinzip abzurechnen sind. Da der Dienstleister auch das Kaltwasser abrechnent fließt dieser Betrag mit in die Einzel- WEG-Abrechnung ein. D.h. Du hast aufgrund dieser Vorschhrift eine Differen zwischen der Einzelabrechnung und der Gesamthausgeldabrechnung.

    In der Aufstellung der Einzel-WEG-Abrechnung/ bzw. Zusammenstellung der Gesamtkosten sind die tatsächlich gezahlten Kosten im Abrechnungsjahr aufgelistet.

    Bei der Verteilung in der Einzelabrechnung stehen unter IHR ANTeil ... Null € bzw. die vom Dienstleister errechneten anteiligen Kosten, die man händisch über Verteilung der Kosten Mieter/Eigentümer eintragen muss.

  • Cowgirl : Vielen Dank.

    Ich glaube, ich komme mit deinen Schritten etwas weiter, aber.......


    Deine ersten beiden Schritte 1. + 2. habe ich nachvollzogen bei Buchung gegen Wasserkonto 4150 (lt.Abrechnung)--sh. Screenshots


    - Allerdings: Wenn ich dieses lt. Abrechnung stelle (wie von dir geraten), kann ich das natürlich nicht eintragen, da ich die Verteilung der reinen Wasserkosten natürlich nicht kenne, die macht ja der externe Dienstleister zusammen mit seinen ganzen anderen Kosten.


    Vielleicht liegt aber auch darin mein Fehler?--Bisher habe ich für den externen Dienstleister mit dessen ganzen Verteilungen (inkl. der darin zusätzlichen Kosten Eichgeb., Abrechnungsservice etc.) immer ein extra Umlagekonto mit Kontonummer 4604 angelegt und in diesem dann lt. Abrechnung verteilt.



    Es kommt leider noch komplizierter: Bei diesem Gebäude hatten wir bis zum jetzigen erstmals verkürzten Abrechnungszeitraum 01.03-31.12.2020 traditionell immer als ARZ den 01.03.-29.02..

    Das bedeutet, dass der Abrechner für die vorherige Rechnung mit Datum 13.07.2020 natürlich die Kosten 01.03.19- 29.02.20 reinverlegte. Damit hat er aber natürlich keine Verteilung für das jetzt maßgebliche Wirtschaftsjahr 2020 vorgenommen.


    Könntest du mir bitte hier nochmal weiterhelfen?

  • Hallo cuchi,


    Warum wurd das WJ umgestellt ... in 2020 in ein Rumpfwirtschaftsjahr ? - War das ein Beschluss in der Eigentümerversammlung ?


    Normal müssen Kosten des Abrechnungsdienstleisters mit dem Abrechnunsgzeitraum 1.3. 2020- 28.2.2021 eingegeben werden (statt 1.3. - 31.12.2020).


    Verteilung auf Mieter/Eigentümer - schau mal bitte in die Bedienungsanleitung .

  • Cowgirl

    Ja, wurde per Beschluss und mit Abstimmung mit Mietern umgestellt auf dann ab 2021 kalenderjährlich. Daher in 2020 verkürzter Abrechnungszeitraum der Betriebskosten 01.03.-31.12.2020. Entsprechend kommen ab 2021 auch die ganzen Versorgerrechnungen jetzt jeweils vom 01.01.-31.12., was künftig manche Abgrenzungen etwas erleichtern dürfte.


    Daher rechnete auch der Abrechnungsdienstleister zuletzt auch ab: 01.03.2019-29.02.2020 und jetzt 01.03.2020-31.12.2020.


    Glaube mir, die Bedienungsanleitung wurde von mir vielfach versucht zu konsultieren, bevor und während und auch danach wieder; bevor und nachdem ich was in dieses Forum schrieb.


    Dennoch glaube ich, dass ich mit deiner Anleitung hier etwas weiterkommen kann.

    Bitte darum noch um etwas Nachhilfe beim Feintuning. Herzlichen Dank.

  • Hallo Guchi,


    d.h die Abrechnung vorher... 1.3.2019 bis 28.2.2020 ist erledigt. Die Verbrauchskosten sind richtig auf die Mieter/Eigentümer verteilt Für 2020 verteilst du die Abrechnung des Dienstleister per 31.12.2020. Somit stimmt dann deine Einzelabrechnung vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 und ebenso die Hausgeldbrechnung (die ausschließlich die tatsächliche geflossenen Beträge im Zeitraum vom 1.3. - 31.12.2020 beinhalten). Du denkst zu kompliziert.

  • Cowgirl

    Ich hatte erst 2019 mit dem Hausverwalter so richtig begonnen.

    Die Mieterabrechnung 01.03.19-28.02.2020 hatte ich wohl richtig hinbekommen. Bei der WEG leider nicht, war da noch gnädig mit mir (WEG ist Familie und fürchtete nicht direkt juristische Probleme).

    Irgendwie muss ich dass jetzt aber mal alles richtig hinbekommen.


    Wie oben geschrieben, muss ich aber den Zeitraum 01.01.20-29.02.20 (ARZ war 01.03.19-29.02.20) in das Wirtschaftsjahr 2020 irgendwie noch hineinbekommen und da besteht aus meiner Sicht das Problem, dass der externe Abrechner natürlich den ARZ 01.03.19-29.02.20 machte und nicht auf Jahreswechsel 31.12.2019 seine Verteilung abgrenzte.


    Könntest du nochmal 2 Beiträge weiter oben nachschauen?- Habe ich denn vom Grundsatz die Verbuchungen nach deiner Anleitung richtig gemacht oder war da noch ein Verbuchungsfehler (Konto 4150 Wasser und extra Umlagekonto 4604 für externen Ableser?)

  • Hallo cuchi,


    so wie ich deine Zahlen interpretiere, buchst du auf kto.4150 die Abschläge und Schlussrechnung für Wasser/Abwasser aber auch gleichzeitig diese Kosten auf Konto 4604 (als Gesamtsumme incl. der anfallenden Kosten für den Dienstleister). Du erfasst doppelt die Waser-/Abwasserkosten.


    Hier liegt offensichtlich dein Fehler, du darfst die Wasserkosten nicht zweimal erfassen.


    Wenn du diese in einer Gesamtsumme auf Kto 4604 einbuchst - Umlageschlüssel Lt. Abrechnung, kannst du diese auch direkt den Mieter/Eigentümer gem. der Abrechnung des Dienstleisters zuordnen