EÜR: erhaltene Spende buchen

  • Hallo wertes Forum,


    nachdem ich bislang das meiste über die Suche hier im Board lösen konnte, muss ich nun mal tatsächlich selbst fragen:


    Als Gastronom bin ich momentan durch COVID-19 zur Schließung gezwungen und habe über ein Fund-Raising nun zum Erhalt des Betriebs einige Spenden erhalten. Nachdem erteilte Spenden ja in den Privatkundenbereich fallen stellt sich allerdings die Frage, nach dem korrekten Buchen von erhaltenen Spenden, da diese ja das Betriebsvermögen erhöhen.


    ich würde mich freuen, wenn mir jemand aufs sprichwörtliche Pferd helfen kann, da z.B. versuche das Ganze als ausserordentlicher Ertrag ohne Umsatzsteuer zu buchen mir der Fehler angezeigt wird, dass das zu unerwünschten Ergebnissen bei der Übernahme in die Umsatzsteueranmeldung führen kann.


    Von daher schonmal besten Dank vorab für das weisen des richtigen Wegs.


    Es grüßt

    Markus vom Ardeyschoppen

  • Es sind doch Einnahmen deines gastronomischen Betriebes - also als Einnahmen in deine Buchhaltung (wahrscheinlich EÜR) übernehmen. Die Umsatzsteuer ist hier m. E. nach nicht zu ziehen, da keine Gegenleistung von dir erbracht wurde/wird. Das muss aber im Zweifel von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe verbindlich bestätigt werden.

    Ein Tipp: "außerordentliche" Erträge und Aufwendungen gibt es seit 2016 schon nicht mehr. Es sind nicht einmal periodenfremde Erträge - einfach sonstige Erträge 0% USt.

    • Offizieller Beitrag

    einfach sonstige Erträge 0% USt.

    Anfrage Steuerberater läuft noch, sollte aber passen.

    Dann wäre jetzt einmal wirklich eine Rückmeldung interessant und wichtig. Denn ich wäre jetzt nicht zwingend bei einer Buchung ohne USt. Es wäre daher zu hoffen, dass sich @Ardeyschoppen hier im Sinne aller Forennutzer noch einmal mit der Lösung meldet.


    Man könnte auch argumentieren, dass der Zusammenhang sich aus den bisherigen und künftigen "Geschäftsbeziehungen" ergibt. Vielleicht mal ähnlich zu sehen wie Boni etc. .