Wiso denkt falsch, ich wäre alleinerziehend - wie ändere ich das?

  • Hallo,


    mein Kind wurde 2020 geboren, aber erst im Mai 2021 ist meine Frau und das Baby in meine Wohnung gezogen. Daher gebe ich an, dass er zwar von 1.1.-31.12.21 zu meinem Haushalt gehörte, aber nur vom 1.5.-31.12. in der Familienwohnung gemeldet war. Die Partnerin habe ich als "weitere im Haushalt lebende Person" eingetragen (ich selbst bin "ledig", weil nicht verheiratet, korrekt?). Und das Kindergeld hat die Partnerin überwiesen bekommen.


    Nun denkt Wiso, dass ich alleinerziehend wäre: "Anhand der bisherigen Daten haben Sie keinen Anspruch auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Den will ich gar nicht haben - wie kann ich Wiso verklickern, dass ich nicht alleinerziehend bin?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    mein Kind wurde 2020 geboren, aber erst im Mai 2021 ist meine Frau und das Baby in meine Wohnung gezogen. Daher gebe ich an, dass er zwar von 1.1.-31.12.21 zu meinem Haushalt gehörte, aber nur vom 1.5.-31.12. in der Familienwohnung gemeldet war.

    Gehörte es damit nicht erst ab 01.05. zum Haushalt?

    ich selbst bin "ledig", weil nicht verheiratet, korrekt?

    Sofern es sich nicht um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt oder was da noch zur Auswahl angeboten wird.

    Nun denkt Wiso, dass ich alleinerziehend wäre: "Anhand der bisherigen Daten haben Sie keinen Anspruch auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Den will ich gar nicht haben - wie kann ich Wiso verklickern, dass ich nicht alleinerziehend bin?

    Zu dem Schluß kommt doch das Programm, deshalb gibt es den Entlastungsbeitrag nicht. Da gibt es daher nichts zu verklickern.

    Die Prüfung läuft immer. Schau Dir mal die Erläuterungen in der Hilfe dazu an.


    BTW: welche Programmversion (zur Zuordnung Deines Beitrages zum richtigen Unterforum)?

    • Offizieller Beitrag

    mein Kind wurde 2020 geboren, aber erst im Mai 2021 ist meine Frau und das Baby in meine Wohnung gezogen. Daher gebe ich an, dass er zwar von 1.1.-31.12.21 zu meinem Haushalt gehörte, aber nur vom 1.5.-31.12. in der Familienwohnung gemeldet war.

    Gehörte es damit nicht erst ab 01.05. zum Haushalt?

    Genau so ist es. 01.01.-30.04. keine Haushaltszugehörigkeit.


    Nun denkt Wiso, dass ich alleinerziehend wäre: "Anhand der bisherigen Daten haben Sie keinen Anspruch auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Den will ich gar nicht haben - wie kann ich Wiso verklickern, dass ich nicht alleinerziehend bin?

    Wahrscheinlich wegen des oberen/vorhergehenden falschen Eintrags. Die Partnerin wohnt ja erst seit 01.05. im Haushalt. Somit hätten nach Deinen Eintragungen für 01.01.-30.04. die Voraussetzungen bestanden, was ja nicht der Fall ist. Also Haushaltszugehörigkeit beider 01.05.-31.12. und alles ist gut.


    Die anderen Threads zu diesem Sachverhalt, die man über die erweiterte Forumssuche findet, hast Du ja hoffentlich gefunden. ;)

  • Vielen Dank für Eure Hilfe! Aus der Hilfe zum Haushalt: "Das Kind gehört auch dann zum Haushalt, wenn es nur vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn der Steuerpflichtige mit dem Kind bsp. bei den Eltern lebt." So war es: Bis April war ich in meiner Wohnung allein gemeldet, während wir noch gemeinsam bei den Eltern der Partnerin untergekommen sind. Daher 1.1.-31.12. Haushalt, aber ab 1.5. auch gemeinsam gemeldet.


    Aber auch wenn ich den Meldezeitraum von 1.1.-31.12. wähle, kommt darunter das Feld "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" (in dem ich bei "Waren weitere volljährige Personen in in der gemeinsamen Wohnung gemeldet?" die Partnerin angebe). Und dann der Hinweis, dass die Voraussetzung der Gewährung nicht gegeben sind. Ist das immer so bei Wieso, wenn man ein Kind angibt und ledig ist? Oder eben doch ein Zeichen, dass ich etwas falsch eingetragen habe?


    Ich verwende das Steuer Sparbuch 2022.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, m.E. bestand 01.01.-30.04. keine Haushaltsgemeinschaft. Und auch bei der alternativen Sachverhaltsbeschreibung wären die gesetzlichen Voraussetzungen m.E. nicht gegeben.

  • Dann bleibt nur die Frage, warum auch bei Eintragung einer gemeinsamen Wohnung vom 1.1. an Wiso mich als alleinerziehend ansieht. Ist das immer so bei Wiso, wenn man ein Kind angibt und ledig ist? Oder eben doch ein Zeichen, dass ich etwas falsch eingetragen habe?

    • Offizieller Beitrag

    Oder eben doch ein Zeichen, dass ich etwas falsch eingetragen habe?

    Ja.

    Die anderen Threads zu diesem Sachverhalt, die man über die erweiterte Forumssuche findet, hast Du ja hoffentlich gefunden. ;)

  • Danke fürs unermüdliche "einfach mal das Forum durchsuchen" Posten all die Jahre.


    Falls jemand das gleiche Problem hat: Nichtverheiratete müssen das laut irgendeinem FA wohl so eingeben und damit leben, dass da "alleinerziehend" irgendwo steht und dann logischerweise nicht gewährt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Nichtverheiratete müssen das laut irgendeinem FA wohl so eingeben und damit leben, dass da "alleinerziehend" irgendwo steht und dann logischerweise nicht gewährt wird.

    Nein, man muss es einfach nur so eingeben, wie wir im Forum schon ein dutzend mal erläutert haben. Teilweise haben wir da sogar aufwendig erstellte bebilderte Anleitungen angehängt, die man, wohl verständlicherweise, nicht jedes Mal neu erstellen kann. Genau deshalb gibt es die Forumssuche. Abgesehen davon haben wir Dir die konkrete Lösung sogar hier im Thread genannt.

  • Ich habe mir zwei Suchseiten lang Beiträge angeschaut, und anscheinend immer noch das Falsche eingegeben. Ich würde sagen, hier sollte die Firma Buhl dringend nachbessern - vielleicht einen Hinweis "Sie sind gar nicht alleinerziehend, aber …" oder so. Denn ihr freundlichen Nutzer müsst seit Jahren immer wieder das gleiche erklären, da liegt dann irgendwann der Fehler in der Benutzerführung.


    Mal sehen, ob ich eine Feedback-Adresse bei Buhl finde. Oder vielleicht sieht das mal ein bei Buhl angestellter Moderator, hat Erbarmen und gibt das als Hinweis weiter.

  • Nein, m.E. bestand 01.01.-30.04. keine Haushaltsgemeinschaft. Und auch bei der alternativen Sachverhaltsbeschreibung wären die gesetzlichen Voraussetzungen m.E. nicht gegeben


    Ich habe mir zwei Suchseiten lang Beiträge angeschaut, und anscheinend immer noch das Falsche eingegeben.

    Die Lösung steht doch da - warum änderst du nicht einfach deine Eintragungen zur Haushaltszugehörigkeit auf die "richtigen" Daten?

  • Das habe ich nach Eurem Tipp probiert und dann geantwortet:


    Zitat

    Aber auch wenn ich den Meldezeitraum von 1.1.-31.12. wähle, kommt darunter das Feld "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" (in dem ich bei "Waren weitere volljährige Personen in in der gemeinsamen Wohnung gemeldet?" die Partnerin angebe). Und dann der Hinweis, dass die Voraussetzung der Gewährung nicht gegeben sind.

    • Offizieller Beitrag

    Aber auch wenn ich den Meldezeitraum von 1.1.-31.12. wähle

    Warum tust Du das?

    Wahrscheinlich wegen des oberen/vorhergehenden falschen Eintrags. Die Partnerin wohnt ja erst seit 01.05. im Haushalt. Somit hätten nach Deinen Eintragungen für 01.01.-30.04. die Voraussetzungen bestanden, was ja nicht der Fall ist. Also Haushaltszugehörigkeit beider 01.05.-31.12. und alles ist gut.