Hallo Zusammen,
ich bearbeite soeben meine erste Steuererklärung und möchte meine Studiumskosten (Semesterticket u.a) als Verlustvortrag seit 2015 geltend machen. Ich habe erfahren, dass man bei der ersten Steuererklärung diese Angaben bis zu 7 Jahre rückwirkend eintragen kann.
Da ich in 2020 das Studium abgeschlossen und mit der Vollzeit Arbeit in dem Bereich angefangen habe hätte ich den Verlust (2015-2020) in der Steuererklärung 2020 eingetragen. Nun ist meine Frage ob man diese Kosten rückwirkend mit der ersten Steuerklärung eintragen kann ? oder ob separat für jedes Jahr eine Steuerklärung ausgefüllt werden muss ?
Ich hatte auch gelesen, dass man diese Studiumskosten in einer "Feststellungserklärung" einzugeben hat. Allerdings habe ich auf der Startseite des WISO-Steuerprogramms unter dem dritten Reiter "Feststellung" nicht die passende Auswahl für Studiumsbezogene Angaben gefunden.
Danke im Voraus, Lat*