Eingabe von zwei getrennten Arbeitszimmern im EFH

  • Hallo zusammen,

    ich und meine Frau (gemeinsam veranlagt) haben beide ein Arbeitszimmer in unserem Einfamilienhaus. Wie erfolgt hier die korrekte eingabe?
    Ich würde unter dem Punk Arbeitszimmer 2 Einträge erzeugen. Soweit so gut. Bei diesem Vorgehen muss ich allerdings alle Kosten und Abschreibungen doppelt pflegen.
    Ist die Art der Eingabe generell der richtige Weg?

    Ist es korrekt, dass ich alle Kosten (AfA, Strom, Wasser usw. ) doppelt pflegen muss?


    ich freue mich auf eure Expertise


    Gruß

    Benedikt

  • nein - du musst die Kosten einpflegen, die die entsprechende Person für "ihr" Arbeitszimmer getragen hat. Nur bei einem gemeinsamen Konto kann hier hälftig aufgeteilt werden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Eingabe von 2 getrennten Arbeitszimmern im EFH“ zu „Eingabe von zwei getrennten Arbeitszimmern im EFH“ geändert.
  • Danke für die Antwort. Ich muss aber noch mal Nachfragen, da ich es nicht ganz verstanden haben:
    Ich hinterlege Ja am "Eintrag" Kosten zum Beispiel Stromkosten. Diese werden dann Anteilig anhand der Quadratmeter auf das Arbeitszimmer hochgerechnet.

    Jetzt muss ich für die zweite Person mit eigenem Arbeitszimmer ein zweiten Eintrag erstellen für das Selbe Haus erstellen, mit einem anderen Arbeitszimmer.

    (Ist das soweit überhaupt das richtige Vorgehen bei zwei getrennten Arbeitszimmern?)

    Auch hier muss ich doch dann die Stromkosten hintelegen, die dann wieder Anteilig bezogen auf das zweite Arbeitszimmer angerechnet werden.

    Dementsprechend muss ich alle Kosten wie "Strom" usw. in beiden Einträgen pflegen oder nicht?

  • Du musst du bei zwei Arbeitszimmer trennen, denn dann gilt die steuerliche "hälftige" Aufteilung nicht mehr. Nur Kosten, die gemeinsam (von einem gemeinsamen Konto aus) gezahlt werden, kannst du halbieren. Aber den Rest musst du entsprechend aufteilen, wer gezahlt hat. Bestes Beispiel ist z. B. ein Kredit - wenn hier nur von einem Ehepartner gezahlt wird, kann dieser auch nur die Zinsen ansetzen. Bei der AfA kommt es darauf an, wer und im welchem Verhältnis gekauft hat. Entsprechend sind dann die zugeordnete AfA ("Regelfall" hälftig) als selbst getragen ansetzbar und im Verhältnis Gesamtfläche zu Fläche Arbeitszimmer aufzuteilen. Auch bei allen aufteilbaren Kosten dürfen nur die halben Kosten als selbsgetragen verwendet werden, nicht die vollen! Das heisst, du musst für beide Arbeitszimmer getrennte Ermittlungen machen (falls nicht alles gemeinsam hälftig getragen wird).

  • Dementsprechend muss ich alle Kosten wie "Strom" usw. in beiden Einträgen pflegen oder nicht?

    btiegel


    Ich habe das gleiche Problem: 2 Arbeitszimmer für 2 Personen im gleichen Haus und ich finde auch keinen Weg, dass man z.B. die Grunddaten (Flächenaufteilung, AfA) aber auch die gemeinsam bezahlten Rechnungen (Strom, Heizung, Gebühren, Versicherung, Kreditzinsen, ...) nur einmal einpflegen muss und die Kosten dann automatisch aufgeteilt werden.


    Hast Du (oder jemand anderes) da eine Lösung gefunden? Oder muss man eben leider doch alles 2x eingeben?

  • Kommt ja nicht so häufig vor - "Otto Normalverbraucher" kann sich in der Regel keine zwei Arbeitszimmer leisten. Deshalb ist wohl eher eine Minderheit hiervon betroffen, was dazu führt, dass die Anforderung wohl nicht so schnell im Programm übernommen werden wird.

  • Hallo Community,


    ich stehe vor dem selben Problem (eigentlich sogar noch etwas komplexer: Zwei Arbeitszimmer wobei eines hälftig für Beruf und Ausbildung genutzt wird).
    Meine Frage ist: Ist es sinnvoll/möglich nur ein Arbeitszimmer anzusetzen und für dieses als Fläche die Summe der beiden "echten" Arbeizszimmer anzugeben? Dazu noch eine Bemrkung in der das beschrieben wird weil das Finanzamt sicher skeptisch werden wird wenn das Arbeitszimmer plötzlich so riesig ist?

    Gibt es dazu Erfahrungswerte?

    Vielen Dank im Voraus für Antworten und Meinungen,


    Mathias

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist: Ist es sinnvoll/möglich nur ein Arbeitszimmer anzusetzen und für dieses als Fläche die Summe der beiden "echten" Arbeizszimmer anzugeben?

    Es sind zwei Arbeitszimmer. Wenn Du diese einfach zusammenfasst, dann machst Du wissentlich falsche Angaben. mit den entsprechenden Folgen.

  • Meine Frage ist: Ist es sinnvoll/möglich nur ein Arbeitszimmer anzusetzen und für dieses als Fläche die Summe der beiden "echten" Arbeizszimmer anzugeben?

    Es sind zwei Arbeitszimmer. Wenn Du diese einfach zusammenfasst, dann machst Du wissentlich falsche Angaben. mit den entsprechenden Folgen.

    Danke für Deinen Hinweis.
    Es ist mir schon klar, dass diese Angabe ansich falsch wäre, deshalb ja auch mein Zusatz, dass ich das in einer Notiz dem Finanzamt mitteilen würde.

    Mir ist jetzt aber nicht klar, wie man in der WISO-Steuersoftware das zweite Arbeitszimmer der Ehefrau einträgt. Irgendwie nimmt die Soiftware immer Bezug auf das erste angelegt Arbeitszimmer (wie gibt man z. B. die Fläche des zweiten Zimmers an? Es wird ja nur ein Arbeitszimmer vorgeblendet).

    Viele Grüße,

    Mathias

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist jetzt aber nicht klar, wie man in der WISO-Steuersoftware das zweite Arbeitszimmer der Ehefrau einträgt. Irgendwie nimmt die Soiftware immer Bezug auf das erste angelegt Arbeitszimmer (wie gibt man z. B. die Fläche des zweiten Zimmers an? Es wird ja nur ein Arbeitszimmer vorgeblendet).

    Indem man zwei Arbeitszimmer anlegt und die Nutzung zu 100% dem jeweiligen Partner zurechnet:



    Die Arbeitszimmer werden dann zwar bei beiden Partner aufgelistet, aber die Kosten werden entsprechend aufgeteilt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das gleiche Problem: 2 Arbeitszimmer für 2 Personen im gleichen Haus und ich finde auch keinen Weg, dass man z.B. die Grunddaten (Flächenaufteilung, AfA) aber auch die gemeinsam bezahlten Rechnungen (Strom, Heizung, Gebühren, Versicherung, Kreditzinsen, ...) nur einmal einpflegen muss und die Kosten dann automatisch aufgeteilt werden.

    Geht doch, oder verstehe ich da etwas falsch?


  • Ich habe das gleiche Problem: 2 Arbeitszimmer für 2 Personen im gleichen Haus und ich finde auch keinen Weg, dass man z.B. die Grunddaten (Flächenaufteilung, AfA) aber auch die gemeinsam bezahlten Rechnungen (Strom, Heizung, Gebühren, Versicherung, Kreditzinsen, ...) nur einmal einpflegen muss und die Kosten dann automatisch aufgeteilt werden.

    Geht doch, oder verstehe ich da etwas falsch?


    Hmm, genau so ein Menü hab ich schon gesucht, aber bei mir taucht das nicht auf ....



    Kann jemand sagen, welche Angaben man einstellen muss damit man diese Abfrage bekommt?

    Viele Grüße,


    Mathias

    • Offizieller Beitrag

    Kann jemand sagen, welche Angaben man einstellen muss damit man diese Abfrage bekommt?

    Hm, bin jetzt nur nur in einem Testfall die Masken Schritt für Schritt durchgegangen im Steuerjahr 2022. Erst das eine Arbeitszimmer angelegt für Person A und dann das zweite für Person B.

    Vielleicht eine neue Funktion, die für bestehende Steuerfälle nicht greift? :/