Hallo,
ich habe im März 2022 eine PVA mit 9,12 kWp inkl. Speicher in Betrieb genommen, jedoch im Juni 2021 bereits eine Anzahlung von ca 5.600 inkl. Steuer geleistet. Diese Anzahlung müsste doch bei der Steuer 2021 berücksichtigt werden? (Ich habe keine Kleinunternehmerregelung gewählt für die PVA.)
Wenn ich im Steuerprogramm für die Steuer 2021 den Gewerbebetrieb für die PVA Anlage anlegen will, muss ich dort Angaben zur Leistung und in der Folge zum Datum der Inbetriebnahme machen.
Da die Inbetriebnahme ja erst 2022 war, akzeptiert das Programm kein Datum nach dem 31.12.2021.
Wie sollte ich diese Anzahlung im Vorjahr am besten behandeln im Steuerprogramm?
Danke