Hallo in die Runde,
ich habe folgende Frage: Meine Partnerin und ich haben 2 gemeinsame Kinder (geb. 2019 und 2021).
In Gesprächen mit Kollegen habe ich jetzt mitbekommen, dass es eine Pflicht zur Abgabe gibt, wenn man Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr bekommen hat. Das ist bei meiner Partnerin sowohl beim ersten Kind 2019 (Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss des Arbeitgebers) und 2020 (Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss des Arbeitgebers sowie Elterngeld) als auch beim zweiten Kind 2021 (und auch 2022) der Fall. Jetzt scheuen wir uns, die Steuererklärung für 2021 nachzuholen (laut Programm Nachzahlung von 2 € plus evtl. Säumniszuschlag), da das Finanzamt bestimmt auch nachschaut und feststellt, dass für die 2 Jahre davor keine Steuererklärung abgegeben wurde. Kommen hier im schlimmsten Fall Säumniszuschläge für 2019 (ab August 2020), 2020 (ab November 2021) und 2021 (ab November 2022 von 25 € je Monat auf uns zu, momentan also (29+12+1=)42*25 € = 1050 €? Welche Vorgehensweise ratet ihr?
Darf ich meiner Partnerin (nicht verheiratet und nicht verlobt - wobei Verlobung ja nichts amtliches und nirgends dokumentiert ist) bei der Steuererklärung helfen?
Darf mein Stiefvater, der meine Steuererklärung macht, ihr helfen?
Vielen Dank schon mal für eure (hoffentlich kommenden) Antworten
David