Falsche Einkommen-Rente Berechnung? Grosse Differenz zwischen Programm und Finanzamt
- iwar
- Erledigt
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Wenn FA recht hat, wie seriös und zuversichtlich ist dann die WISO Software?
Die Software rechnet das, was vorher eingegeben wurde.
Wie sind die Zahlen in die Software gekommen? Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) oder manuelle Eingabe durch Dich?
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO steuer:Web verschoben. -
Manuelle Eingabe genau aus den drei schriftlichen Rentenbescheide d.H. 9.848 + 1.229 + 188 EUR
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Manuelle Eingabe genau aus den drei schriftlichen Rentenbescheide d.H. 9.848 + 1.229 + 188 EUR
Dann solltest Du den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) nutzen, da Du anscheinend falsche Einträge gewählt hast. Auch das FA nutzt die ihm elektronisch durch Rentenversicherungsträger übermittelten Daten.
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Wenn FA recht hat, wie seriös und zuversichtlich ist dann die WISO Software?
Du meinst sicherlich zuverlässig, aber wenn die WISO-Software nicht in der Lage wäre, so etwas Triviales wie ein paar Renten korrekt zu behandeln, dann gäbe es sie nicht am Markt.
Da müssen Eingabefehler vorliegen. Habe schon mehrere Steuererklärung für meine Schwiegereltern (Rentner) gemacht und wenn es gravierende Abweichungen gab, dann lag das Problem auf Seiten des FA. Buhl bietet da ja sicherlich nicht von ungefähr auch den ProfiCheck ✔️ für deinen Bescheid (buhl.de) an. Solltest Du vielleicht mal in Erwägung ziehen.
Habe bereits vor einer Woche WISO per Fax angefragt - keine Antwort ! Ist doch auch nicht seriös.
Eine Supportanfrage per Fax ist nun auch nicht gerade das Mittel der Wahl.
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Die Unterschiede kommen daher, dass du ein anderes Datum als Beginn der Rente angegeben hast. Bei dir 1.3.2021, beim Finanzamt aber 1.3.2009. Das musst du prüfen. Das Finanzamt hat die Meldungen der Rentenversicherung als Basis, also könnte es sein, dass du Bescheide nicht abgerufen, sondern abgetippt hast? Der Beginn der Rente ist für den steuerfreien Betrag sehr wesentlich. Ausserdem scheint es sich um mindestens zwei, wenn nicht sogar drei unterschiedliche Renten zu handeln, die du unterschiedlich zum Finanzamt in anderen Feldern und mit anderen Werten eingetragen hast.
Das können wir hier nicht prüfen, da nur du die Bescheide der Rentenversicherungsträger kennst.
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Vielen Dank für alle Ratschläge und Meinungen!
Ich muss es wahrscheinlich direkt am Dienstag persönlich im FA klären und hier dann berichten.. Irgendwo ist bestimmt ein Fehler passiert.
@Neugling50: Mit dem Datum ist es interessant, werde noch heute überprüfen und berichten.
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Ich muss es wahrscheinlich direkt am Dienstag persönlich im FA klären ...
Wozu? Entweder machst Du einen Belegabruf oder Du schaust noch einmal mit diesen entsprechenden Leistungsmitteilungen, aus denen sich auch alle Zahlen und Daten ergeben.
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Folgendes habe nun ich festgestellt.
Ich habe im WISO Programm den Beginn der Rente richtiggestellt, statt 1.3.2021 auf 1.3.2009 und neu berechnen lassen.
Die Differenz ist jetzt kleiner aber immer noch vorhanden.
Sie ist durch unterschiedliche Berechnung der Versteuerung von FA und WISO meiner privaten Rente entstanden .
Die private Rente wurde von FA mit ca. 58% besteuert, wobei WISO berechnet nur mit 18% !
Warum ?
VG
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Die private Rente wurde von FA mit ca. 58% besteuert, wobei WISO berechnet nur mit 18% !
Dann hast Du es sicherlich als (neue) abgekürzte Leibrente i.S. § 22 Nr. 3 a) bb) EStG eingetragen und das FA dies als (reguläre) Altersrente (Folgerente aus 2009) i.S. § 22 Nr. 3 a) aa) EStG. Das wird Dir das FA doch wohl auch in der Erläuterungen zum Bescheid erläutert haben bzw. sollte sich auch genau so aus den Leistungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger ergeben.
Gesetzliche EU-Rente umgewandelt in Altersrente?
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Danke miwe4 für die Erklärung.
Da ich freiberuflich als Architekt tätig war, habe ich bei der Architektenversorgung meine Beiträge jahrelang bezahlt, bzw. als freiberuflich tätig war ich dazu verpflichtet.
Ist das Deiner Meinung nach der Grund, dass FA das als staatliche Rente bezeichnet und statt 18% mir 58% berechnet.?
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Ist das Deiner Meinung nach der Grund, dass FA das als staatliche Rente bezeichnet und statt 18% mir 58% berechnet.?
Das solltest Du doch der Leistungsmitteilung entnehmen können. Abgesehen davon gibt doch auch der Onlineauftritt Deines Leistungserbringers Aufschluss darüber:
Fragen und Antworten Quelle: vw-aknrw.de
ZitatMuss ich meine Rente versteuern?
Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus den berufsständischen Versorgungswerken unterliegen seit dem 1. Januar 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Aufwendungen zum Aufbau der Altersversorgung zunehmend steuerfrei sind, die Rente künftig jedoch nachgelagert besteuert wird.
Für diejenigen, die im Laufe des Jahres 2005 erstmals Rente bezogen haben, sind 50 % der Jahresbruttorente steuerpflichtig. Der Steueranteil stieg bis 2020 jährlich um 2 %-Punkte und lag damit bei Renteneintritt im Jahre 2020 bei 80 % der Jahresbruttorente. Seitdem erhöht er sich pro Jahr nur um 1 % bis 2040, so dass alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, zu 100 % steuerpflichtig sind.
Durch diese Übergangsregelung könnte es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Die Prüfung dieses Sachverhaltes kann erst beim späteren Rentenbezug vorgenommen werden und ist durch den Rentenempfänger nachzuweisen.
Hinweis Es empfiehlt sich daher, sämtliche Unterlagen aufzubewahren, durch die eine doppelte Besteuerung nachgewiesen werden kann, wie beispielsweise Einkommenssteuerbescheide und Beitragsnachweise.
Um genauere Auskünfte zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater, dem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrer Finanzbehörde in Verbindung. Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW darf aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung ausüben.
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Lieber miwe4,
noch einmal vielen Dank!
Es ist jetzt das Problem mit Deiner großen Hilfe und Deiner Mühe mir zu helfen geklärt.
Ich habe fälschlicher weise - ich wusste es aber nicht -meine Architektenrente als privat angegeben statt als Berufsständische, ergo als gesetzliche. Daher die Differenz.
Ich habe ersten mal meine Steuererklärung selber gemacht.
"Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung"
Viele Grüße,
mit Deiner (und auch mit den vielen anderen Ratschlägen) ist nun alles geklärt.
Danke!
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Gerne.