PV-Anlage - Anmeldung beim Finanzamt auch bei neuer Rechtslage erforderlich?

  • Habe seit einigen Wochen eine neue PV - Anlage in Betrieb genommen (9,8KW mit Speicher 10kw).

    Simple Frage: Muss ich - unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzeslage die Anlage beim Finanzamt überhaupt anmelden, wenn ich eher die Liebhabereireglung bevorzuge?


    Danke für Hilfestellung im Voraus!

  • Ja - denn die Liebhaberei gilt nur für die Einkommensteuer. Wenn du zur Umsatzsteuer optieren willst, musst du melden.

  • Bedeutet also - wenn ich rein steuerlich nicht aktiv werden möchte, brauche ich die PV auch nicht beim FA anmelden?

    Für mich macht das Anmelden als Kleinunternehmer insofern keinen Sinn, als dass ich nach neuester Rechtssprechung ab 2022 keinerlei Ekst. mit der bezahlten Ust. der PV - Installation in 2022 verrechnen kann. Würde doch bedeuten, dass ich zwar die Ust. zurückfordern könnte, aber kein Einkommen bzw. keine Gewinne dagegenstehen. Macht da das FA mit? Sorry für laienhaftes Verständnis...

  • Nein - sobald du die USt zurückforderst, bist du 5 Jahre gebunden, d.h. du musst 5 Jahre lang Umsatzsteuern abführen und anmelden. Entweder keine Vorsteuer ziehen - dann ist ab nächstem Jahr als Kleinunternehmer mit Liebhaberei (Einkommensteuer) keine gesonderte Erklärung abzugeben. Aber wenn du 2022 die Vorsteuer aus dem Kauf ziehen willst, optierst du automatisch zur Regelbesteuerung und daran bist du 5 Jahre gebunden.

  • Für vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommene PV-Anlagen wird umsatzsteuerlich m.E. noch altes Recht anzuwenden sein. Genau das, was @Neuling50 ja auch schon mehrfach sagte. Insoweit ändert sich umsatzsteuerlich also nichts.

  • Bis zum Erscheinen eines entsprechenden BMF-Erlasses sollten doch auch die offiziellen und laufend aktualisierten FAQs des BMF für hinreichend Aufklärung bezüglich der beschlossenen Änderungen ausreichen:

    FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“

    Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich? - Quelle: FAQ BMF

    Zitat

    Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich?

    Mit der Einspeisung von Strom ist der PV-Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des UStG. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer auch – beim Finanzamt steuerlich anzumelden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „PV - Anmeldung Finanzamt“ zu „PV-Anlage - Anmeldung beim Finanzamt auch bei neuer Rechtslage erforderlich?“ geändert.