Habe seit einigen Wochen eine neue PV - Anlage in Betrieb genommen (9,8KW mit Speicher 10kw).
Simple Frage: Muss ich - unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzeslage die Anlage beim Finanzamt überhaupt anmelden, wenn ich eher die Liebhabereireglung bevorzuge?
Danke für Hilfestellung im Voraus!