Behandlung des Wegfalls der Besteuerung PV-Anlage

  • Hallo zusammen,


    die Besteuerung kleinerer PV-Anlagen fällt jetzt ja schon für 2022 weg 8)


    Wie mache ich das sinnvoll (hab dafür auch eine eigene Steuernummer...)?

    Für 2022 (und evtl. folgende) dann 0 € deklarieren und einen Hinweis für's FA dazu oder das Ganze (die Einträge für den Gewerbebetrieb in der Software) einfach löschen und gut ist?

    Oder Kombi "Löschen&Hinweis"?


    VG Hans-Gerhard

    • Offizieller Beitrag

    Da die Regelung ja gerade erst beschlossen wurde und wohl noch niemand daraufhin eine Steuererklärung abgegeben hat, solltest Du das FA zu der Vorgehensweise befragen und dann netter Weise die anderen Forumsnutzer entsprechend informieren. Wobei ich bezweifeln möchte, dass die Bearbeiter jetzt schon wissen, wie das nächstes Jahr mit der Veranlagung abzulaufen hat.

  • Da die Regelung ja gerade erst beschlossen wurde und wohl noch niemand daraufhin eine Steuererklärung abgegeben hat, solltest Du das FA zu der Vorgehensweise befragen und dann netter Weise die anderen Forumsnutzer entsprechend informieren. Wobei ich bezweifeln möchte, dass die Bearbeiter jetzt schon wissen, wie das nächstes Jahr mit der Veranlagung abzulaufen hat.

    Kann ich gerne tun.


    Hatte gehofft, dass es ähnliche/analoge Fälle schon Mal gegeben hat und es somit Erfahrungswerte gibt ...


    Frohe Weihnachten!

    HG

  • Da die Regelung erst ab heute gilt (Veröffentlichung), wird kein Finanzbeamter vor Januar irgend etwas sagen können. Die Finanzverwaltung muss ja erst einmal überlegen, was konkret zu machen ist und was an Unterlagen benötigt wird.

    Da vor Ende Februar keine Einkommensteuererklärungen bearbeitet werden (bis 28.2.2023 können Meldungen per Elster abgegeben werden von Arbeitgebern, Versicherungen etc.) ist doch noch etwas Zeit.

    • Offizieller Beitrag

    Ein recht ausführlicher Artikel zum genannten Thema ...

    Bitte künftig nicht zu Fremdanbietern verlinken. Zumal auch da aufgrund der erst kürzlich ergangenen Gesetzesbeschlüsse nicht alles abschließend behandelt wird.


    Bis zum Erscheinen eines entsprechenden BMF-Erlasses sollten doch auch die offiziellen und laufend aktualisierten FAQs des BMF für hinreichend Aufklärung bezüglich der beschlossenen Änderungen ausreichen:

    FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“