Concierge nach §35a Abs 2 Haushaltsnahe Dienstleistungen angeben oder nicht - Hat jemand Erfahrung?
Concierge nach §35a Abs 2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
- conkat
- Unerledigt
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Hat jemand Erfahrung
Bitte suche im Internet nach haushaltsnahe Dienstleistungen, da bekommst du vermutlich eine Tabelle mit "Begünstigte Handwerkerleistungen" sowie "Begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen". Da findest du alles, was man umlegen kann und darf.
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Vielen Dank für die Info. Concierge ist in der offiziellen Liste (noch) nicht geregelt. Ich dachte, vielleicht hat jemand mit Wohnung(en) in einer WEG mit Concierge hier Erfahrung
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Was macht denn der Concierge, was möglicherweise unter die Definition der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen könnte? Besucher empfangen allein dürfte hier nicht ausreichen.
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Annahme Einkaufs Service, Annahme Post & Paketservice, Annahme Reinigungsservice- & Schneiderei, Reservierungs- und Ticketservice, etc...
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Hört sich ja überwiegend nicht nach haushaltsnahen Dienstleitungen an, insbesondere auch "Reservierungs- und Ticketservice, etc.".
Info 111: Der Hauswart in der Betriebskostenabrechnung - Quelle: Berliner Mieterverein
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Reservierungs- und Ticketservice, etc...
Was soll das denn jetzt bedeuten, willst du tatsächlich mit dem Hausverwalter, welcher für WEG und Mieterabrechnung vorgesehen ist, ein Hotel oder was auch immer in irgendeiner Art abrechnen. Das ist sehr ungewöhnlich, wenn ich es mal salopp angeben darf.
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Das muss kein Hotel sein - in "gehobenen" Wohnanlagen wird inzwischen mit Concierge-Service geworben! Wenn du für eine Eigentumswohnung locker über 1 MIo. Euro zahlst, ist das schon fast "Standard".
Ich sehe bei der Aufzählung allerdings auch kaum etwas, was man unter haushaltsnaher Dienstleistung subsumieren könnte. Hier sollte steuerlicher Rat eingeholt werden - sollte von den Eigentümern wohl bezahlt werden können.