Echter und unechter Schadenersatz

  • Liebe Foristen,


    ich bin Freiberufler und habe eine Frage bzgl. einer Rechnung. Und zwar arbeite ich für Filmproduktionen am Set. Bei einer dieser Filmproduktionen wurde mein Mietfahrzeug fälschlicherweise von der Produktionsleitung abgeschleppt. Die Produktion hat den Fehler eingesehen und sie wollen mir die Kosten erstatten. Allerdings: Der Tag ist schon einige Zeit her. Die Abschleppkosten kamen erst 6-8 Monate später. Sprich: Meine Gage habe ich bereits separat in Rechnung gestellt und erhalten. Es geht also nur noch um die Erstattung der Abschleppkosten (19%), des Strafzettels (0%) und der Extrakosten vom Mietwagen-Vermieter (19%). Wie sollte ich das an die Produktion weiterreichen?


    Option 1: Rechnung ohne 19% (da kein Leistungsaustausch stattfand, echter Schadenersatz?)

    Option 2: Ich gebe der Produktion einfach die 3 Rechnungen und die überweisen mir das Geld auf mein Privatkonto?!

    Option 3: Ganz normale Rechnung mit 19% (unechter Schadenersatz?)


    Ich freue mich über Antworten und bedanke mich schon einmal im voraus

    LG, Florian


    P.S.: Ich habe die Kosten übrigens nie als Betriebsausgabe abgezogen und auch keinen Vorsteuerabzug vorgenommen.

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    P.S.: Ich habe die Kosten übrigens nie als Betriebsausgabe abgezogen und auch keinen Vorsteuerabzug vorgenommen.


    Bezüglich des Strafzettel wäre das auch gar nicht zuläössig: Grundsatz: Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder für solche rechtswidrige Handlungen dürfen den Gewinn nicht mindern.

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8

    https://dejure.org/gesetze/EStG/4.html


    Die Produktion müssten Dir das auf Dein Privatkonto erstatten (und die können das ebenfalls nicht als Betriebkosten ansetzen).

  • Warum wird überhaupt so spät über den Vorfall "geredet/verhandelt"?

    Berlin scheint da wohl nicht besonders schnell zu sein. Die Rechnung über die Abschleppkosten wurde mir erst 9 Monate später zugestellt. So lange wollte ich auf die Gage nicht warten.

  • Bezüglich des Strafzettel wäre das auch gar nicht zuläössig: Grundsatz: Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder für solche rechtswidrige Handlungen dürfen den Gewinn nicht mindern.

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8

    https://dejure.org/gesetze/EStG/4.html


    Die Produktion müssten Dir das auf Dein Privatkonto erstatten (und die können das ebenfalls nicht als Betriebkosten ansetzen).

    Danke für den Paragrafen. Das spricht dann wohl für eine einfache Erstattung auf das Privatkonto ohne Rechnung...