Umsatzsteuererklärung 2022 - Einnahmenüberschussrechnung 2022

  • Hallo,


    im Beitrag vom Support wurde gesagt:


    "Die folgenden Steuerauswertungen werden mit dem kommenden Update implementiert, welches für Ende Januar geplant ist:

    • Umsatzsteuererklärung 2022
    • Einnahmenüberschussrechnung 2022

    Mit diesem Update können Sie Ihre USTVA für Januar 2023 rechtzeitig bis 10. Februar 2023 abgeben. Für die Abgabe der EÜR 2022 sowie der Umsatzsteuererklärung verbleiben Ihnen noch einige Monate."


    Ich würde gerne konkrete Daten wissen, denn aktuell kann ich die Steuererklärung für 2022 nicht abschließen wegen dieser fehlenden Formulare. Was soll bitte die Aussage "verbleiben Ihnen noch einige Monate"? Wegen des fehlendes Updates verzögert sich die Abgabe meiner EKS und dadurch auch die Rückzahlung der Steuer für 2022 und ich bin sicher das Buhl mir kein Geld zur Verfügung stellt bis das Finanzamt die Rückzahlung leistet. Ich erwarte von "WIso Mein Büro", dass diese Updates spätestens 7-10 Tage im neuen Jahr zur Verfügung stehen.

  • Das ist Wunschdenken.


    Die Finanzbehörde stellt die neuen Formulare erst zum Jahresbeginn bereit. Dann müssen die Softwarehäuser diese erstmal implementieren. Das dauert eine Weile bis es auch getestet ist (was ich hoffe)


    Du kannst ja gerne über Elster die Daten versenden. Da gibt es die Formulare bereits seit 1.1.

  • im Beitrag vom Support wurde gesagt:

    Zitatlink mit Antwort auf die 5 W bitte.

    Oder wer hat wann was wo und wie mitgeteilt

  • Das ist Wunschdenken.


    Die Finanzbehörde stellt die neuen Formulare erst zum Jahresbeginn bereit. Dann müssen die Softwarehäuser diese erstmal implementieren. Das dauert eine Weile bis es auch getestet ist (was ich hoffe)


    Du kannst ja gerne über Elster die Daten versenden. Da gibt es die Formulare bereits seit 1.1.

    Woher weißt du denn ab wann das Finanzamt die Formulare bereitstellt, ich konnte dazu in Google nichts finden.

    Deine Aussage beruht für mich auf purer Theorie. Die Implementierung sollte innerhalb von 2-3 Tagen (inkl. Tests) abgeschlossen sein nachdem das Formular zur Verfügung steht.

  • Wenn du es als Anfänger besser weist, dann nimm doch Elster.

    Wenn du nur provozieren willst, dann sei doch einfach still. Sicherlich kann ich per Hand alle Daten in Elster übertragen, aber das ist nicht Sinn und Zweck wenn ich ein kommerzielles Programm nutze, welches genau für diesen Zweck gemacht wurde.

  • Ich weiß es besser, denn ich mach das schon seit 25 Jahren mit vielen Softwareherstellern. Da werden die Formulare immer erst nach ein paar Wochen bereitgestellt.


    Datev selber hat erst Ende Januar die Formulare bereit. War locker in 10sek zu Googlen.

  • Ich weiß es besser, denn ich mach das schon seit 25 Jahren mit vielen Softwareherstellern. Da werden die Formulare immer erst nach ein paar Wochen bereitgestellt.


    Datev selber hat erst Ende Januar die Formulare bereit. War locker in 10sek zu Googlen.

    Also siehst du es so: Weil ja alle Softwarehersteller sich lange Zeit lassen, ist das also auch ok bei Buhl? Du willst also den Anspruch absprechen ein Softwareupdate innerhalb kurzer Zeiträume zu erhalten, oder verteidigst du nur deine eigene Unfähigkeit als Entwickler?

    Du meinst also dass Recht zu haben die User zu provozieren, weil du ein "Meister" des Forums bist und somit besser als ein "Anfänger"?

    Ich arbeite nicht mit Datev sondern mit Wiso mein Büro. Falls mir dieses Problem in Datev passiert würde ich dort im Supportforum das Problem zu Wort bringen.


    Bei deiner 25 jährigen Erfahrung kannst du dann mir ja bestimmt genau sagen, wann und wo das Finanzamt den Softwareherstellern die Masken zur Verfügung stellt.

  • Du willst also den Anspruch absprechen ein Softwareupdate innerhalb kurzer Zeiträume zu erhalten

    sorry

    Behauptungen, auch wenn es Tatsachenbehauptungen sind, sollten immer belegt werden.

    wo steht etwas von "Anspruch auf Softwareupdate und wie ist "innerhalb kurzer Zeiträume definiert

    Das war eine Frage, keine Behauptung. Dieser Anspruch ist bestimmt nicht Teil der AGB, sondern eine Erwartungshaltung meinerseits an "gute Software".

  • Du willst es nicht verstehen. Du schlägst hier auf, steellst Forderungen die nicht machbar sind, hast einen Ton am Leib, der hier nicht erwünscht ist. Wenn Du unbedingt deine Steuererklärung machen willst weil du eine Rückzahlung benötigst, dann nimm Elster oder suche Dir einen Steuerberater der dich darüber aufklärt.


    Ich bin raus.

  • Vielen Dank für nichts Herr Meister. Ich wäre dankbar gewesen wenn du meine Fragen beantwortet hättest anstatt nur zu stänkern und dich über meine Redensart zu beschweren. Mein Thread richtete sich primär an den Buhl Support und keine "pseudo Meister".
    Was will ich nicht verstehen? Dass eine Softwarefirma 4 Wochen für ein Update braucht? Nein das verstehe ich in der Tat nicht!

  • Hi. Hier sind nur Nutzer, supporter schauen hier nicht rein.

    Wenn du es wünschst, wende dich über ein Anfrage an Support.

    Wenn du hier im forum schaust, wirst du feststellen, dass Buhl viele Probleme hat, die wahrscheinlich Vorrang haben.