Hallo,
weiß jemand, woran es liegen kann, dass bei der Abrechnung 2022 nur ein Teil der verbuchten Kosten in der Abrechnung erscheint?
Ich weiß nicht, wo ich da ansetzen kann?
Danke & Grüße
Jerome Gratzer
Hallo,
weiß jemand, woran es liegen kann, dass bei der Abrechnung 2022 nur ein Teil der verbuchten Kosten in der Abrechnung erscheint?
Ich weiß nicht, wo ich da ansetzen kann?
Danke & Grüße
Jerome Gratzer
Ich weiß nicht, wo ich da ansetzen kann?
Das ist in dieser Form nicht zu beantworten.
Schaue erst nach, ob du bei den Buchungen ein richtiges Datum ect. verwendet hast, dass das mit deinem Abrechnungszeitraum zusammen passt.
Wenn es weiterhin nicht funktioniert, mach einen Bildschirmausdruck der Stellen, wo du den Fehler festgestellt hast. Mache alles was persönlich ist, unleserlich.
Hallo errjot,
die Gültigkeitszeiträume habe ich alle überprüft. Sind alle in 2022.
Ich habe mal die Dateien 1 und 2 angehängt. 1 zeigt die Abrechnung auf der einiges fehlt. 2 zeigt eine Buchung, die z. B. fehlt.
Grüße
2 zeigt eine Buchung, die z. B. fehlt.
Siehe hier:
Du hast den Wertstellungstermin auf den 2.1.23 gelegt, trage da bitte 31.12.22 ein.
Ich vermute, dass da schon ein Fehler drin steckt.
Relevant ist doch der (korrekt eingetragene) Gültigkeitszeitraum, oder nicht?
Besten Dank, das war es in der Tat. Damit hätte ich nicht gerechnet. Ich bin davon ausgegangen, dass der Gültigkeitszeitraum dies definiert.
Was steuert denn dann der Gültigkeitszeitraum?
Was steuert denn dann der Gültigkeitszeitraum?
Das würde mich auch mal interessieren 🤔
Mich auch.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Wertstellungstermin innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen muss, sonst bekommt HV Schluckauf?
So ganz grundsätzlich gilt:
Für Eigentümer einer WEG ist meistens der Tag, an dem Geld aus- oder eingeht, relevant. Für Mieter ist das meistens egal, für die ist der Gültigkeitszeitraum relevant.
Wenn jemand unterjährig ein- oder auszieht, bekommt er anteilig etwas von den Gültigkeitszeiträumen ab. Deshalb ist es so wichtig, genau zu gucken, welchen Gültigkeitszeitraum eine Rechnung hat. Wenn ich "alle Rechnungen" auf das komplette Jahr buche, so bekommt Mieter "A" unter Umständen Kosten zugewiesen, bei denen er gar nicht mehr dort gewohnt hat.
Ich habe es so verstanden, dass unklar ist, was das Programm mit den Datumsangaben "anstellt" bzw. worauf es reagiert, nicht wofür sie eingesetzt werden sollten?
Nochmal: eine Buchung aus 2023 wird für Eigentümer in 2023 angesetzt, nicht in 2022.
Du hast aber einen Übergangszeitraum um den Jahreswechsel von ca. 10 Tagen, wo du Buchungen "verschieben" kannst. Also ändere das Datum, wie errjot schon vorschlug, auf den 31.12.2022 und alles passt.
Ich versuch's nochmal
Der Gültigkeitszeitraum war zwar korrekt angegeben, aber wenn das Wertstellungsdatum ausserhalb des Abrechnungszeitraums liegt, wird die Buchung ignoriert?
Nein, die wird nicht ignoriert, sondern korrekt für das Jahr, in dem die Buchung stattfindet, verwendet.
Das ist der Unterschied zwischen Abflussprinzip (Eigentümer) und Leistungsprinzip (Mieter) => kleines Verwalter 1x1.
Dann würde die Buchung in der Abrechnung 2023 berücksichtigt obwohl der Gültigkeitszeitraum im Dez. 2022 endet ? Das wäre aber schräg.
Nein, das ist nicht schräg, das ist korrekt.
Die Lösung dafür habe ich dir jedoch auch schon geschrieben.
Ich habe dich durchaus verstanden. Du argumentierst aber immer aus Sicht der rechtlich korrekten Abrechnungsmethode (und gehst zudem davon aus, dass es sich hier um eine WEG-Abrechnung handelt, was aber nirgends gesagt wird).
Mich interessierte aber das Verhalten von HV 365: was passiert im Programm in Abhängigkeit der angegeben Termine.
In diesem Beispiel wird also eine Buchung "ignoriert", weil das Wertstellungsdatum außerhalb des Abrechnungszeitraums liegt. Die selbe Buchung würde aber im nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden, obwohl der Gültigkeitszeitraum komplett außerhalb des Abrechnungszeitraums liegt? Und das ohne einen Hinweis? Das ist für mich mindestens "schräg", wenn nicht falsch. Aber lassen wir es gut sein damit. Ich habe immerhin was dazugelernt