Abrechnungszeitraum Gas und Wasser

  • Unsere Gas- und Wasserversorger stellen ihre Jahresrechnung immer im Juni bzw. Juli.


    Frage 1:


    Welche Abrechnungszeiträume für die Jahresrechnungen trage ich ein, wenn der Zeitraum für die Abrechnung der Neben- und Heizkosten das Kalenderjahr ist?


    Frage 2:


    Muß ich daher mit der Erstellung der Abrechnung für die Mieter warten, bis die beiden o.g. Jahresabrechnungen da sind?

  • Unsere Gas- und Wasserversorger stellen ihre Jahresrechnung immer im Juni bzw. Juli.

    Vorab, hier würde ich die Lieferanten ansprechen, dass dein Abrechnungsjahr das Jahr ist und dadurch Zeit verloren geht, bis die ihre Belege schicken. Ein Versuch ist es Wert!



    Frage 1:

    Es gibt zwei Bedeutungen, einmal die Nebenkostenabrechnung, da kannst du die Zeiten laut Versorger eingeben, dann berechnet es das Programm entsprechend deiner Buchung. Beispiel: ARZ 1.1.22-31.12.22, du bekommst eine Rechnung für Allgemeinstrom, welches über Wohnfläche abgerechnet wird, vom 1.5.22 - 30.4.23, dann gibst du diese Kosten UND den Abrechungszeitraum der Kosten ein. Das bedeutet, du hast ab dem 1.5.22 die Kosten in der Abrechnung, aber nicht die vom 1.1.-30.4.22. Dann musst du die vom Vorjahr ebenfalls einbuchen, dann berechnet das Programm taggenau die Kosten.


    Bei den Heizkosten sieht das etwas anders aus, da musst du deinen Abrechnungszeitraum genau einhalten, heißt, du musst aus den Kostenbelegen den Zeitraum 1.1.-31.12.22 entnehmen und nur diesen darfst du einbuchen. Alles was vorher oder nachher kommt, kannst du z. B. zwar für die neue Abrechnung 2023 nutzen. Du musst aber exakt den Abrechnungszeitraum der Heizkosten einhalten.

    Eine weitere, aber irgendwie nicht gefallene Möglichkeit gibt es auch, dass du die Nebenkosten und die Heizkosten Zeiträume anders belegst. Würde heißen, dass du die Nebenkosten vom 1.1.-31.12. eines Jahres abrechnest, die Heizkosten dann nach Versorger Juni bis Mai des folgenden Jahres.

    Ich würde aber versuchen, das auf einen Stand zu bringen.

  • Bei den Heizkosten sieht das etwas anders aus, da musst du deinen Abrechnungszeitraum genau einhalten, heißt, du musst aus den Kostenbelegen den Zeitraum 1.1.-31.12.22 entnehmen und nur diesen darfst du einbuchen. Alles was vorher oder nachher kommt, kannst du z. B. zwar für die neue Abrechnung 2023 nutzen. Du musst aber exakt den Abrechnungszeitraum der Heizkosten einhalten.

    Der Abrechnungszeitraum ist einzuhalten, in dem Beispiel 1.1. - 31.12.18 aber die Kostenbelege können übergreifend sein.


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