Unsere Gas- und Wasserversorger stellen ihre Jahresrechnung immer im Juni bzw. Juli.
Frage 1:
Welche Abrechnungszeiträume für die Jahresrechnungen trage ich ein, wenn der Zeitraum für die Abrechnung der Neben- und Heizkosten das Kalenderjahr ist?
Frage 2:
Muß ich daher mit der Erstellung der Abrechnung für die Mieter warten, bis die beiden o.g. Jahresabrechnungen da sind?