Direktversicherung

  • Hallo, ich habe 1999 eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen. Der Arbeitgeber war der Versicherungsnehmer. Es wurden immer jährlich ein Teil des Weihnachtsgeldes eingezahlt.

    Seit September 2022 bin ich in Rente. Am 01.12.2023 wird die Direktversicherung ausbezahlt, entweder in monatliche Renten, oder in Einmalzahlung.

    Ich bevorzuge die Einmalzahlung. Ich habe gelesen das Verträge vor 2004 und länger als 12 Jahre steuerfrei und Sozialabgaben frei sind.

    Wenn ich aber zu Testzwecken mal den Betrag der Versicherung in Wiso Steuer Sparbuch 2023 unter " Leistungen aus Altersvorsorgeverträge " eingebe, werden immer Steuern angezeigt.

    Was mache ich da falsch ???


    Gruß KD

  • Hallo, danke für deine Antwort, ich habe mir das alles durchgelesen, aber verstanden habe ich das nicht.

    Wann sollte diese Erklärung dann abgegeben werden, das müsste dann doch 2005 erfolgt sein, oder ???

    • Offizieller Beitrag

    Wann sollte diese Erklärung dann abgegeben werden, das müsste dann doch 2005 erfolgt sein, oder ?

    Ja. Aber auch zu beachten sind die Konsequenzen bei AG-Wechsel.

    Zitat

    Ab dem Jahr 2005 können Arbeitnehmer bei einer vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherung zwischen der Steuerbefreiung der Beiträge nach § 3 Nr.63 EStG und der Fortführung der Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG wählen.

    .....

    .....

    Wenn ein Arbeitnehmer die Fortführung der Pauschalbesteuerung der Direktversicherungsbeiträge nach § 40b EStG wünscht, muss er bis zum 30.Juni 2005 gegenüber seinem Arbeitgeber erklären, dass er auf die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr.63 EStG verzichtet. Dieser Verzicht gilt dann rückwirkend ab 1.Januar 2005 für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses. Bei einem späteren Arbeitgeberwechsel muss der Verzicht auf die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr.63 EStG bis zur ersten Beitragszahlung des neuen Arbeitgebers erklärt werden
    (§ 52 Abs.52a Satz 2 EStG).

  • So, laut Abrechnungen vom Arbeitgeber, wurde die Direktversicherung Pauschal versteuert 20% bis zum Ende.

    Das ist zumindest für den Arbeitnehmer der günstigere Fall. Ganaue Auskunft zur steuerlichen behandlung deines Vertrages gibt dir der Anbieter, das muss er im Leistungsfall sogar. Dazu gibt es eine entsprechende Leistungsmitteilung.


    I.A. ist die Kapitalleistung steuerfrei, Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Allerdings greifen bezüglich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung die Regelungen des SGB V für betriebliche Altersversorgung - verkürzt ausgedrückt sind sowohl Renten als auch Kapitalleistung beitragspflichtig.


    Wenn ich aber zu Testzwecken mal den Betrag der Versicherung in Wiso Steuer Sparbuch 2023 unter " Leistungen aus Altersvorsorgeverträge " eingebe, werden immer Steuern angezeigt.

    Was mache ich da falsch ???

    Ich weiß nicht, wo du im WISO Steuer 2023 " Leistungen aus Altersvorsorgeverträge " eingibst. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich gerade in den Punkten Kapitalleistung vs. Rente und in der steuerlichen Behandlung unterscheiden. Wo was einzutragen ist, teilt dir der Versicherer in der Leistungsmitteilung mit.

  • Ich habe alle Punkte 1-10 ausprobiert, immer kam eine gewisse Versteuerung.

    Ich habe die Versicherung wegen einer Leistungsmitteilung angeschrieben.

    Danke für deine Hilfe


    Gruß KD

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe alle Punkte 1-10 ausprobiert, immer kam eine gewisse Versteuerung.

    Und warum sollte man ggf. bei steuerfrei überhaupt etwas eingeben? ?(


    Ich habe die Versicherung wegen einer Leistungsmitteilung angeschrieben.

    Die werden sie Dir m.E. erst nach Auszahlung bei Einmalzahlung bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres bei Rentenzahlung ausstellen.


    Da sollte man sich m.E. eigentlich von entsprechenden Rentenfachleuten beraten lassen. Ggf. unter Hinzuziehung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe.