Erstattung von Krankenkassenbeiträgen

  • Hallo zusammen,

    habe folgendes Problem: Bin selbstständig, freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse und habe bisher den Höchstsatz bezaht.

    Nachdem ich festgestellt habe, dass ich mittlerweile einkommensbezogen einen niedrigeren Beitrag bezahlen müßte,

    habe ich dies der Krankenkasse gemeldet und bekomme nun eine Rückerstattung für 2020, 2021, und 2022.

    Auf welches Konto und in welchem Jahr sind die Erstattungen zu buchen?

    Die zu hohen Beiträge, die ich 2020 bezahlt habe, führten ja 2020 zu einer niedrigeren Einkommensteuer.

    Hat die nachträgliche Erstattung Auswirkungen auf die schon abgeschlossenen Steuerjahre?

    Kann leider hierzu keine Informationen finden und hoffe hier auf Hilfe!

    Viele Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    § 10 Absatz 4b EStG

    Zitat

    (4b) 1Erhält der Steuerpflichtige für die von ihm für einen anderen Veranlagungszeitraum geleisteten Aufwendungen im Sinne des Satzes 2 einen steuerfreien Zuschuss, ist dieser den erstatteten Aufwendungen gleichzustellen. 2Übersteigen bei den Sonderausgaben nach Absatz 1 Nummer 2 bis 3a die im Veranlagungszeitraum erstatteten Aufwendungen die geleisteten Aufwendungen (Erstattungsüberhang), ist der Erstattungsüberhang mit anderen im Rahmen der jeweiligen Nummer anzusetzenden Aufwendungen zu verrechnen. 3Ein verbleibender Betrag des sich bei den Aufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 ergebenden Erstattungsüberhangs ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. 4Nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung haben Behörden im Sinne des § 6 Absatz 1 der Abgabenordnung und andere öffentliche Stellen, die einem Steuerpflichtigen für die von ihm geleisteten Beiträge im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2, 3 und 3a steuerfreie Zuschüsse gewähren oder Vorsorgeaufwendungen im Sinne dieser Vorschrift erstatten als mitteilungspflichtige Stellen, neben den nach § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung erforderlichen Angaben, die zur Gewährung und Prüfung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 erforderlichen Daten an die zentrale Stelle zu übermitteln. 5§ 22a Absatz 2 gilt entsprechend. 6§ 72a Absatz 4 und § 93c Absatz 4 der Abgabenordnung finden keine Anwendung.

  • miwe4

    Danke für die Info!

    Wenn ich das richtig verstehe, übermittelt die Krankenkasse die Rückerstattung an das Finanzamt und ich bekomme einen korrigierten Steuerbescheid, aufgrund dessen ich den Differenzbetrag zwischen der ursprünglichen Einkommensteuer und der durch die geringeren Abzüge neue, höhere Einkommensteuer nachzahlen muss.