Rentenanpassungsbetrag

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich habe ein Problem:


    Ich bin seit dem 01.07.2021 Rentner (gesetzliche Rente) und kann bei der Rente 2022 keinen Rentenanpassungsbetrag eintragen; das Feld wird nicht angezeigt. Komisch ist nur, dass sich bei der Rente meiner Frau, die seit längerem Rentnerin ist der Rentenanpassungsbetrag eintragen lässt.


    Ich bedanke mich im Voraus für Lösungsvorschläge


    Viele Grüße

    E. Rollert

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin seit dem 01.07.2021 Rentner (gesetzliche Rente) und kann bei der Rente 2022 keinen Rentenanpassungsbetrag eintragen; das Feld wird nicht angezeigt.

    Ich kenne jetzt die genauen Regularien nicht, aber das Feld für den Rentenanpassungsbetrag wird in Abhängigkeit von Renteneintrittsdatum eingeblendet. scheint also in Deiner Konstellation nicht relevant zu sein.

  • Den dürfte es erst 2023 geben, da er auf den Verhältnissen des Jahres nach Renteneintritt basiert.

    • Offizieller Beitrag

    § 22 Nr. 1 Satz 5 EStG

    Zitat

    4Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. 5Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. 6Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt. 7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Betracht.