Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu unserem Studierenden Sohn.
Alter 24, eigene Wohnung am Studienort, wir unterstützen ihn monatlich, wir bekommen noch Kindergeld und unser Sohn Bafög.
Jetzt habe ich folgendes im Netz gefunden:
Kinder, für die es Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag gibt: Für studierende Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Eltern Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten. Für Kinder, die auswärts wohnen, erhalten Eltern zusätzlich den Sonderbedarfsfreibetrag. Er beträgt zurzeit 924 Euro pro Jahr. Zudem können die Basiskrankenversicherungsbeiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern abgesetzt werden. Achten Sie bitte darauf, dass das Kind am auswärtigen Wohnsitz auch gemeldet ist. Einige Finanzämter erkennen die auswärtige Unterbringung ansonsten nicht an.
Meine Frage ist jetzt: Haben wir Anspruch auf die 924€ und wenn ja, wo trage ich das in meiner WISO Steuer ein.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
VG Jochen