UStVA als Vorauszahlung in USt-Erklärung importieren

  • Hallo Leute,


    ich erstelle mit WISO die Umsatzsteuervoranmeldungen, aber warum kann ich nicht diese als geleistete Vorauszahlungen auch importieren?

    Das ist doch unlogisch. Immer muss ich mühsam erst das separate Programm USt.-VA öffnen und mir da alle Daten rausklauben. ;(


    Oder habe ich irgendwo ein Button übersehen? :/


    Gruß Achilleus

  • aber warum kann ich nicht diese als geleistete Vorauszahlungen auch importieren?

    importieren wohin?

    und mit was erstellst Du? WISO bzw. Buhl hat viele Programme mit denen man UStVa´s erstellen kann

    ich z.B. buche die geleisteten Vorauszahlungen auf das Konto 1780

    u.a. weilöl ich nicht wüsste wie, ich wohin, importieren sollte

  • aber warum kann ich nicht diese als geleistete Vorauszahlungen auch importieren?

    importieren wohin?

    und mit was erstellst Du? WISO bzw. Buhl hat viele Programme mit denen man UStVa´s erstellen kann

    ich z.B. buche die geleisteten Vorauszahlungen auf das Konto 1780

    u.a. weilöl ich nicht wüsste wie, ich wohin, importieren sollte

    Ich erstelle meine Buchführung mit einem Konkurrenzprodukt (Lexware), aber das war auch gar nicht meine Frage.


    Ich erstelle für einen Freund die Umsatzsteuervoranmeldungen mit WISO und wenn ich die Steuererklärung erstelle, dann wäre super, wenn ich auch auf die gespeicherten Voranmeldungen aus dem Programm USt.-Erklärung im Feld für die Vorauszahlungen einsehen bzw. besser noch, einlesen könnte. So muss ich immer erst wieder die USt.-Erklärung beenden und das Programm USt.-VA öffnen und hier alle Werte aufaddieren. Das ist echt nervig.


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Ich erstelle für einen Freund die Umsatzsteuervoranmeldungen mit WISO und wenn ich die Steuererklärung erstelle,

    bist Du dazu berechtigt ?

    da ist gar nichts geheimnisvolles dabei.

    Ich betreibe ein Büro für die LSt.-Hilfe

    Umsatzsteuervoranmeldungen

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „USt.-VA als Vorauszahlung in USt-Erklärung importieren“ zu „UStVA als Vorauszahlung in USt-Erklärung importieren“ geändert.
  • Leute,


    es geht um meine eigene Buchführung und ich bin umsatzsteuerpflichtig.

    Wenn es nicht geht, die USt.-VA anzeigen zu lassen, dann ist es so.

    Verstehen muss ich es allerdings nicht, denn alle Daten liegen vom gleichen Softwareanbieter vor.


    Aber egal.

    Danke für Eure Hilfe.



    Gruß Achilleus

  • es geht um meine eigene Buchführung und ich bin umsatzsteuerpflichtig.


    Ich erstelle für einen Freund die Umsatzsteuervoranmeldungen mit WISO

    soviel dazu:

    egal.

    Du hast immer noch nicht erklärt wo hinein Du diese Umsatzsteuer-Vorauszahlungen importieren möchtest.

    Buhl hat z.B. das Programm Steuer-Sparbuch mit einem eigenen Modul EÜR welches alle Voranmeldungen u. Erklärungen generieren kann.

    Außerdem ein eigenes Umsatsteuermodul in dem die Umsätze eingetragen und dann elektronisch versendet werden können.

    Du selbst machst Deine Buchführung ja angeblich mit dem Konkurenzprodukt aus dem Hause Haufe.

    Billigversion gechartert welche keine Erklärung machen kann?

    Na dann bleibt Dir eben nur der "händische Weg

  • Wenn es nicht geht, die USt.-VA anzeigen zu lassen, dann ist es so.

    warum anzeigen?

    Du wolltest doch die geleisteten Voraus-Zahlungen importieren.

    Welche ja ganz einfach aus den Kontenauszügen ersichtlich sind. Bei Quartalsabgabe sind das genau 4.

    Bei mtl. Abgabe dementsprechend 12

    Ich denke wir sollten eher einmal über die Begrifflichkeiten dikutieren und was genau Du möchtest und was in

    Steuer:Sparbuch machbar ist.

  • Sagt mal ist es so schwer zu verstehen.


    In der USt.-Erkl. sind die gemeldeten Vorauszahlungen von der USt.-Schuld abzuziehen. Da ist es doch für mich selbstverständlich, wenn ich diese VZ mit dem gleichen Softwareanbieter erstelle, dass ich mir in der USt.-Erklärung diese VZ auch zumindest ansehen kann. Aber vielleicht habe ich auch nur eine andere Erwartungshaltung. Ich zumindest würde es als Hersteller so machen.


    Mein Freund hatte ärger mit seinem Steuerberater, daher hatte ich ihm angeboten, dass er seine USt.-VA über mein Programm versenden darf (eigenes Elster-Zertifikat). Zukünftig hat er wieder einen eigenen Steuerberater. Nur zur Info.

  • Sagt mal ist es so schwer zu verstehen.

    ja:

    aber Dir zu erklären buchhalterische Begrifflichkeiten nicht zu vermengen, ebenso.

    Am besten wird sein, wenn Du Dich schon dafür hergeben möchtest mit Deinem Zertifikat (Unterschrift) Sachfremde Erklärungen einzureichen, die Zahlen ganz simpel auf Elster-de einzugeben und abzusenden. Sind ja nur 4 (für geleistete Vorauszahlungen ;) Das dürfte doch kein Problem sein

  • Nicht meinem Zertifikat, sondern mit seinem Zertifikat. Ich stelle nur die Software zur Verfügung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

    Meine USt.-VA/ USt.-Erkl. übermittle natürlich mit meinem Zertifikat.

  • Meine USt.-VA/ USt.-Erkl. übermittle natürlich mit meinem Zertifikat.

    und die machst Du mit Lexware-Dingens.

    _

    Seine USt-Voranmeldungen mit möglichen Nachzahlungen/Erstattungen errechnen sich doch durch seine Buchführung, welche ja durch eine Steuerkanzlei erledigt wurde von der er sich getrennt hat, die ihm jedoch die Listen (Journale, Summen u. Salden) Ergebnisse/Meldungen/Erklärungen übermitteln/aushändigen muss.

    Diese überträgt er in seine Buchhaltung.

    u.a. weil ER dafür verantwortlich, aufbewahrungs,-und nachweispflichtig ist.

    Und wenn das gemacht ist, kann er ganz locker die USt-Va´s generieren und ebenso seine USt-Erklärung mit WISO-Steuersparbuch abgeben.

    Ich bin leider nicht am Büro-PC sonst hätte ich dir das anhand von Screenshots gezeigt