Hallo
Ich war letztes Jahr (2022) Kleinunternehmer, dieses Jahr muss ich die Regelbesteuerung anwenden. Für die jährliche Steuer wird die EÜR verwendet.
Letztes Jahr hatte ich Kunden, denen ich den Auftrag in 3. Teilrechnungen abrechnen wollte.
2. Rechnungen habe ich erstellt, diese wurden im letzten Jahr bezahlt.
Die 3. Rechnung (Schlussrechnung) wurde meinerseits bis jetzt noch nicht erstellt (hatte seine Gründe). Der komplette Auftrag, die Leistungserbringung liegt in 2022.
Wie schreibe ich jetzt in dem neuen Jahr eine Rechnung? Wird von der letzten Rechnung dann jetzt MwSt. erhoben? Schreibe ich ein anderes Rechnungsdatum auf?
Es zählt ja das Zufluss-/Abflussprinzip, dh. der Tag des Zahlungseingangs (der dann dieses Jahr wäre) aber muss ich dann davon in die Schlussrechnung noch die MwSt. einrechnen?
Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich. Ich danke für alle Antworten!