Hallo zusammen,
bitte verzeiht mir, falls das eine Anfängerfrage und das falsche Unterforum ist.
Ich wollte meine allererste Steuererklärung für 2022 abgeben. Soweit so gut.
Dafür habe ich den automatischen Datenabruf über Elster eingerichtet. Der hat auch funktioniert.
Nun ist folgender Sachverhalt aufgetreten.
Ich habe in meiner jetzigen Firma von 05.2022 bis 10.2022 als Werkstudent, danach als Vollzeit Arbeitnehmer gearbeitet.
Seitens meiner Firma habe ich allerdings nur eine elektr. Lohnsteuerbescheinigung erhalten, für den gesamten Zeitraum 05. - 12.2022.
Die Anwendung erkennt, diese zwar, aber natürlich nur als normaler Arbeitnehmer für den gesamten Zeitraum, was ja faktisch falsch ist.
Nun meine Frage(n):
Das einfach so lassen ist vermutlich eine dumme Idee, oder?
Wo bekomme ich die einzelnen (getrennten) Werte für sämtliche Versicherungen her, die ich als Werkstudent und Arbeitnehmer bezahlt habe? Muss ich die mir wirklich selber ausrechnen oder hätte von meiner Firma eigentlich zwei Lohnsteuerbescheinigungen kommen müssen?
Falls ich die selber aus-/zusammenrechnen muss, wie werden Fehler vom FA gehandhabt? Kann da was "passieren", falls ich mich verrechnen sollte?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Lohnsteuerbescheinigung als Werkstudent und Arbeitnehmer
- varnish1775
- Erledigt
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Die Anwendung erkennt, diese zwar, aber natürlich nur als normaler Arbeitnehmer für den gesamten Zeitraum, was ja faktisch falsch ist.
Nein, das passt schon.
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Muss ich die mir wirklich selber ausrechnen
Nein.
oder hätte von meiner Firma eigentlich zwei Lohnsteuerbescheinigungen kommen müssen?
Nein.
Du übernimmst die Bescheinigung 1:1 - das war es.
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Danke für eure Antworten.
Mich würde allerdings noch interessieren, warum das nicht falsch ist?
Schließlich war ich ja zu dem angegeben Zeitpunkt Werkstudent und kein Arbeitnehmer. -
Mich würde allerdings noch interessieren, warum das nicht falsch ist?
Weil es richtig ist und auch ein Werkstudent "nur" ein Arbeitnehmer ist.
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Aber ein Werkstudent wird doch steuerlich anders behandelt als ein normaler Arbeitnehmer? Oder kommt das hier nicht zu tragen, da ich über dem Freibetrag liege?
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Aber ein Werkstudent wird doch steuerlich anders behandelt als ein normaler Arbeitnehmer?
Nein, das wird er nicht. Warum auch? Ein Euro Arbeitslohn ist und bleibt ein Euro Arbeitslohn.
Oder kommt das hier nicht zu tragen, da ich über dem Freibetrag liege?
Das hat mit keinem Freibetrag etwas zu tun. Das hat sozialversicherungsrechtliche Gründe. Und ein diesbezüglicher Prüfhinweis der Software macht nur Sinn, wenn ausschließlich Werkstudententätigkeit gegeben war.
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Ok, dann vielen Dank für deine Antworten!
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Gerne.